Ein effizientes Mahnwesen
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Im Bereich Liquiditätssicherung können Sie viele Dinge unternehmen, einige davon haben wir Ihnen bereits in unserer kleinen Serie zum Thema vorgestellt. An erster Stelle müssen Sie natürlich Ihre Kundenstruktur kennen und auch mögliche Risiken für drohende Zahlungsausfälle frühzeitig erkennen. Eine Bonitätsprüfung der bestehenden und neuen Kunden ist ebenso unverzichtbar und auch die Festlegung von Kreditlimits und Zahlungskonditionen für die einzelnen Kunden ist ein wichtiger Bestandteil. Zudem sollten Sie Rechnungen immer zeitnah stellen, um kontinuierliche und schnelle Zahlungseingänge zu erzielen. Allerdings müssen Sie genauso das richtige Mahnen beherrschen.
Das richtige Mahnwesen
Da Sie Ihre Rechnungen sehr zeitnah gestellt haben, sollten Sie auch im Mahnwesen sehr schnell und zeitnah arbeiten. Laut Gesetz kommt ein Schuldner30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in den Zahlungsverzug. Allerdings sollten Sie sich nicht alleine auf den Gesetzgeber verlassen, sondern ebenso selbst aktiv werden.
Gewöhnen Sie sich an, spätestens 14 Tage nach Zahlungsverzug die erste Mahnung zu senden. Oft wird sie etwas freundlicher alsZahlungserinnerung bezeichnet. Nichtsdestotrotz sollte sie klar und deutlich eine Aufforderung zur zeitnahen Begleichung der Rechnung beinhalten. Je schneller und konsequenter Sie mahnen, desto besser stehen Ihre Chancen, die Rechnungen zeitnah bezahlt zu bekommen. Eine zweite Mahnung ist rein rechtlich zwar nicht nötig, Sie sollten Sie aber dennoch ausstellen. Am besten wird diese sofort, wenn das Zahlungsziel der ersten Mahnung überschritten ist, ausgestellt.
Rechtliche Schritte sind notwendig
Ein drittes Mal hingegen sollten Sie nicht mehr mahnen. Auch weitere Mahnungen sind oft zwecklos und bergen die Gefahr, dass die Kunden an Ihrer ernsthaften Absicht, die Forderungen einzutreiben, zweifeln werden. Vermeiden Sie also unnötig viele Mahnungen. Bereiten Sie Kunden mit der zweiten Mahnung darauf vor, dass Sie sich weitere rechtliche Schritte vorbehalten.
Bleiben Sie auch bei dieser „Drohung", sollte wiederum kein Geldeingang zu verzeichnen sein. Beantragen Sie einen Mahnbescheid oder übergeben Sie den Vorgang an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt. Setzen diese ein Schreiben auf, werden viele Schuldner sehr schnell zahlen. Nutzen Sie also die Möglichkeit und warten Sie nicht unnötig lange auf Ihre Gelder.
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Über den Autor

- Sabine Hutter
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