Die Preisangabenverordnung (PAngV) und ihre Bedeutung

(2 Bewertungen) +2 | -0

Teil 1 von 4 aus der Serie:
Die Preisangabenverordnung


Die Preisangabenverordnung, im Folgenden kurz als PAngV bezeichnet, ist ein Schutzinstrument für den Verbraucher. Sie muss von jedem Händler, der gewerbsmäßig oder auch nur regelmäßig an Endkunden Waren oder Dienstleistungen über Fernabsatzverträge verkauft, beachtet werden. Das heißt, es sind insbesondere Versandhäuser, Onlinehändler oder auch Unternehmen, die Bestellungen per Brief oder Telefon annehmen, verpflichtet, sich nach den Richtlinien der PAngV zu verhalten.

In dieser Serie wollen wir Ihnen die wichtigsten Punkte und Bedingungen zur PAngV näher erläutern und verdeutlichen, warum auch Sie unbedingt einige Richtlinien kennen und sich an diese halten sollten.

Die Grundlagen der PAngV

Als wichtigste Grundlagen bei der PAngV sind vor allem zwei Punkte zu nennen: Zum einen sind sämtliche Preise so auszuweisen, dass klar gekennzeichnet ist, ob die Umsatzsteuer bereits enthalten ist oder nicht. Zum anderen geht es um die Versandkosten. Sie müssen nicht nur hinsichtlich ihres Anfallens, sondern ebenso bezüglich ihrer Höhe klar deklariert werden.

Bei einigen Produkten ist es nicht möglich, die Höhe der Versandkosten im Vorfeld zu bestimmen. In diesem Fall müssen Sie als Händler darauf achten, dass Sie den Kunden zumindest eine Möglichkeit mit an die Hand geben, die Versandkosten selbst zu errechnen. Entsprechende Rechner sind in vielen Onlineshops bereits zu finden und folgen dem Anspruch der PAngV, dass der Verbraucher die voraussichtlichen Kosten selbst errechnen kann.

Die PAngV schützt den Verbraucher

Durch die konkreten Angaben zu allen Preisbestandteilen von der Umsatzsteuer bis hin zu den Versandkosten soll vor allem ein Ziel verfolgt werden: den Verbraucher zu schützen. Dabei geht es vorrangig darum, dass der Verbraucher klar und deutlich erkennen kann, welche Preise gültig sind und so eine zielsichere Entscheidung treffen kann.

Lesen Sie im nächsten Teil mehr zu den genauen Bestimmungen bezüglich Umsatzsteuer und Versandkosten.

Quelle für diese Serie: E-Book „Wie hat man Preise nach der PAngV im Einzelnen auszuweisen - eine FAQ"

Quelle:
Eigene Erfahrungen

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Kommentare

Über den Autor

Aus dem Magazin

Sonstige Preisbestandteile und weitere Besonderheiten

Laut der Preisangabenverordnung sollen Verbraucher auf einen Blick den Endpreis für ein bestimmtes Pr...

Preisangabenverordnung: Umsatzsteuer und Versandkosten - so geht's

Wie wir bereits im ersten Teil unserer kleinen Serie zur Preisangabenverordnung gelesen haben, ist es...

Grundpreise richtig angeben – so geht’s

Nach der PAngV sollen Verbraucher geschützt werden und Endpreise schnell und einfach erkennen können....

Aus dem Ratgeber

Mittelalter-Marktstand

Hallo, ich heisse Nicci und bin 32 Jahre. Mein Mann hat seit Okt. letzten Jahres ein Nebengewerbe ang...

KLeingewerbe - Angabe der Mwst. in AGB oder beim Artikel

Guten Tag, seit Tagen lese und informiere ich mich im ...