Die besten Strategien zum Krankenkassenwechsel
(1 Bewertung)Über die private Krankenversicherung haben wir schon oft berichtet, beispielsweise darüber, welche Krankenversicherung für die eigene Situation am besten passt (Vergleich GKV und PKV) und welche Erfahrungen wir mit der PKV gemacht haben („Ein Unternehmer packt aus, was keine private Krankenversicherung schreibt“). Heute möchten wir uns einmal eingehend damit beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln können – und zurück!
Voraussetzungen für den Wechsel von der GKV zur PKV
Die Regeln für den Wechsel in die private Krankenversicherung sind klar festgeschrieben. Hier müssen jedoch verschiedene Zielgruppen unterschieden werden:
Selbstständige, Freiberufler, Beamte
Selbstständige, Freiberufler und Beamte dürfen jederzeit und unabhängig von ihrem Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln.
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, ist maßgeblich, ob sie die Jahresentgeltgrenze überschreiten. Diese Pflichtversicherungsgrenze beträgt im Jahr 2012 50.850 Euro im Jahr bzw. 4.237,50 Euro im Monat. Wenn der Arbeitnehmer diese Grenze ein Jahr lang überschreitet, kann er sich im Folgejahr privat versichern.
Berufseinsteiger
Berufseinsteiger, die nach der Berufsausbildung oder dem Studium die erste Beschäftigung aufnehmen, können noch schneller in die PKV wechseln. Wenn absehbar ist, dass das Einkommen bereits im ersten Jahr der Beschäftigung über der Jahresentgeltgrenze liegen wird, können sie sich sofort privat versichern.
Voraussetzungen für den Wechsel von der PKV zur GKV
Natürlich gibt es auch den umgekehrten Fall, nämlich dass ein Privatversicherter wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möchte. Der Grund dafür ist einfach: Je älter man wird, desto teurer werden auch die Beiträge in der PKV. Doch ganz so einfach ist es nicht, denn der Gesetzgeber knüpft an die Rückkehr in die GKV hohe Anforderungen.
Grundsätzlich muss der Versicherte folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 5 SGB V i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V):
- Pflichtversicherung in den letzten fünf Jahren
- nicht älter als 55 Jahre
- versicherungspflichtige Beschäftigung
- Einkommenunterhalb der Jahresentgeltgrenze
Auf der Grundlage dieser Voraussetzungen müssen nun mehrere Fälle unterschieden werden:
1. Fall: Versicherter ist über 55 Jahre alt.
Wenn der Versicherte das 55. Lebensjahr vollendet hat, ist er gemäß § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei, sofern er in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war. Dies bedeutet, dass er dann unter keinen Umständen mehr in die GKV zurückkehren kann.
2. Fall: Versicherte wurde auf Antrag von der Versicherungspflicht freigestellt.
Wenn ein Privatversicherter unter die Jahresentgeltgrenze fällt, kann er den Antrag stellen, von der Versicherungspflicht befreit zu werden. So kann er sich seine private Krankenversicherung sichern. Allerdings verbaut er sich dadurch auch jede Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, denn die Befreiung von der Versicherungspflicht kann nicht zurückgenommen oder aufgehoben werden.
Es gibt lediglich eine einzige Ausnahme von dieser Regel: Wird der Versicherte arbeitslos, so wird er im Regelfall wieder gesetzlich versichert.
3. Fall: Der Versicherte ist selbstständig und gibt die Selbstständigkeit auf.
Wenn der Selbstständige seine Selbstständigkeit aufgibt, kann er dadurch den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ebnen. Wenn er direkt im Anschluss einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, muss er hierzu unterhalb der Jahresentgeltgrenze verdienen. Geht er hingegen nach der Selbstständigkeit keiner Beschäftigung nach, besteht die Möglichkeit, sich über den Ehepartner familienzuversichern und auf diese Art und Weise wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu finden.
4. Fall: Der Versicherte ist Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer, die freiwillig in die PKV gewechselt haben, und wieder zurück zur GKV möchten, müssen unter die Jahresentgeltgrenze fallen oder arbeitslos werden. Um das Gehalt entsprechend zu senken gibt es mehrere Strategien:
- Gehaltsverzicht
- Reduzierung der Arbeitszeit (= Verringerung des Einkommens)
- vorübergehende Kürzung des Arbeitsentgelts
Bei den ersten drei Möglichkeiten muss natürlich der Arbeitgeber mitspielen, ansonsten stehen die Chancen schlecht. Häufig geschieht es auch durch einen Stellenwechsel, dass das Jahreseinkommen unter die Grenze sinkt.
Es kommt außerdem eines erschwerend hinzu: Damit die Maßnahme greift, muss der Arbeitnehmer mindestens zwölf Monate pflichtversichert sein. Verdient der Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten wieder mehr als die Jahresentgeltgrenze, fällt er automatisch zurück in die PKV.
Fazit
Der Weg in die private Krankenversicherung ist einfach – wer genug verdient, selbständig oder Beamter ist, kann sich privat versichern. Der Weg zurück ist jedoch bisweilen mit einigen Schwierigkeiten behaftet und nicht selten ist er komplett verschlossen. Daher können wir Ihnen nur raten: Wenn Sie sich entscheiden, sich privat zu versichern, bedenken Sie alle Eventualitäten und überlegen Sie sich, ob und wie Sie Ihre Krankenversicherung den Rest Ihres Lebens lang finanzieren können.
Quellen:
Wechsel für Berufsanfänger (cecu.de)Wechsel in PKV (cecu.de)
Wechsel von PKV zu GKV (finanztip.de)
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- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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