Kleingewerbe
Ein Unternehmer, der nicht nach dem Handelsgesetzbuch als Kaufmann bezeichnet werden kann, betreibt ein Kleingewerbe. Er ist somit nicht verpflichtet die Rechte und Pflichten der Kaufmänner auszuleben. Bspw. entfällt für Ihn die Buchführungspflicht, sofern sein Umsatz nicht 500.000 € oder sein Gewinn 50.000 € übersteigt. Von einem Kleingewerbe kann man auch ausgehen, wenn der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung anwendet.
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Weiterführende LinksWie unterscheiden sich Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Einzelunternehmen und Nebengewerbe? In diesem Artikel haben wir mal versucht das Begriffechaos zu klären.
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letzte Änderung: 07.12.2009 Aufrufe: 77708
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