Fertigungsgemeinkosten

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Als Fertigungsgemeinkosten werden die Kosten des Herstellungsbereiches bezeichnet, welche nicht den einzelnen Kostenträgern direkt zugeordnet werden können. Als Teil der Herstellkosten gehören zu den Fertigungsgemeinkosten z. B. kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Abschreibungen, Kosten für Hilfsmaterial und Hilfslöhne. Die Höhe der Fertigungsgemeinkosten wird anhand eines Betriebsabrechnungsbogens ermittelt. Der Unternehmer hat die Wahl, ob er die Fertigungsgemeinkosten gemäß HGB als Aufwand verbucht oder bei den Herstellungskosten aktiviert.

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