Fahrtenbuch

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Das Fahrtenbuch ist ein Dokument, mit dem die zurückgelegte Fahrstrecke und der jeweilige Anlass der Fahrt mit einem Kfz genau dokumentiert werden. In der Regel wird ein Fahrtenbuch von Unternehmern aus Steuergründen geführt. Nutzt ein Unternehmer ein Kfz sowohl betrieblich als auch privat, ohne ein Fahrtenbuch zu führen, wird, soweit die betriebliche Nutzung mindestens 50 Prozent beträgt, die Nutzung des Firmenwagens mit der „Ein-Prozent-Regelung“ pauschal versteuert. Das ist jedoch dann für den Unternehmer von Nachteil, wenn die betriebliche Nutzung des Kfz einen geringeren Anteil ausmacht. Dann findet „Ein-Prozent-Regelung“ nämlich keine Anwendung. Da das Finanzamt ohne Vorliegen eines Fahrtenbuchs eine Schätzung vornimmt, die häufig überhöht ist, fallen meist höhere Steuern an. Auch, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50 Prozent ausmacht, kann das Führen eines Fahrtenbuches von Vorteil sein. Dies ist meist dann der Fall, wenn ein Kfz schon vollständig abgeschrieben wurde oder als Gebrauchtwagen erworben wurde, der bei der Erstzulassung einen hohen Listenpreis hatte.

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