Eingangsrechnung
(2 Bewertungen)Die Eingangsrechnung ist eine Zahlungsanforderung. Um als Rechnungsempfänger einen Vorsteuerabzug vom Rechnungsbetrag machen zu können, muss die Eingangsrechnung bestimmte Formerfordernisse erfüllen. Da eine Eingangsrechnung ein gesetzlicher Buchhaltungsbeleg ist, kann eine fehlerhafte Eingangsrechnung grundsätzlich nur durch den Aussteller, nicht aber durch den Empfänger, korrigiert werden. Die Pflichtangaben auf einer Eingangsrechnung sind im Umsatzsteuergesetz festgelegt. Eine Eingangsrechnung ist demnach korrekt, wenn sie folgende Angaben enthält:
- Name und Anschrift des Leistungserbringers
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Liefertermin oder Leistungszeitpunkt
- Art und Umfang der Leistung bzw. Bezeichnung und Anzahl der gelieferten Waren
- Nettobetrag
- Steuerbetrag
- Ausstellungsdatum
- Rechnungsnummer
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
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