Eingangsrechnung
(2 Bewertungen)Die Eingangsrechnung ist eine Zahlungsanforderung. Um als Rechnungsempfänger einen Vorsteuerabzug vom Rechnungsbetrag machen zu können, muss die Eingangsrechnung bestimmte Formerfordernisse erfüllen. Da eine Eingangsrechnung ein gesetzlicher Buchhaltungsbeleg ist, kann eine fehlerhafte Eingangsrechnung grundsätzlich nur durch den Aussteller, nicht aber durch den Empfänger, korrigiert werden. Die Pflichtangaben auf einer Eingangsrechnung sind im Umsatzsteuergesetz festgelegt. Eine Eingangsrechnung ist demnach korrekt, wenn sie folgende Angaben enthält:
- Name und Anschrift des Leistungserbringers
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Liefertermin oder Leistungszeitpunkt
- Art und Umfang der Leistung bzw. Bezeichnung und Anzahl der gelieferten Waren
- Nettobetrag
- Steuerbetrag
- Ausstellungsdatum
- Rechnungsnummer
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Über den Autor

- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessante Serien
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze