Zivilrecht

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Im Gegensatz zu den Gebieten des Öffentlichen Rechts, in denen stets ein Über-/Unterordnungsverhältnis herrscht, stehen sich beim Zivilrecht die Rechtssubjekte (natürliche oder juristische Personen) gleichrangig gegenüber. Dem Zivilrecht begrifflich übergeordnet ist das Privatrecht, welches neben dem Zivilrecht beispielsweise auch die Bereiche des Arbeitsrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts oder des Urheberrechts regelt. Das Zivilrecht selbst ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, das am 1. Januar 1900 in Kraft getreten ist. Das BGB ist in fünf Bücher gegliedert. Der im ersten Buch geregelte Allgemeine Teil enthält diejenigen Normen, welche verbindlich für die folgenden Bücher gelten. Die weiteren Bücher des BGB regeln das Recht der Schuldverhältnisse, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Wie alle juristischen Normen ist auch das Bürgerliche Gesetzbuch einer stetigen Wandlung und Anpassung unterworfen. So wurde das Schuldrecht mit der Schuldrechtsreform vom 1. Januar 2002 überarbeitet und unter anderem an EG-Richtlinien angepasst.

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