Wirtschaftsjahr

(1 Bewertungen) +1 | -0

Das Wirtschaftsjahr umfasst ein Zeitraum von 12 Monaten. Im Jahr der Geschäftseröffnung oder der Betriebsaufgabe kann dies abweichen. Diese speziellen Jahre werden Rumpfwirtschaftsjahre bezeichnet. Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte sind verpflichtet ihren Gewinn pro Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Dabei haben Land- und Forstwirte ein abweichendes Wirtschaftsjahr, welches vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des darauf folgenden Jahres reicht. Bei Gewerbetreibenden ist das Wirtschaftsjahr in der Regel mit dem Kalenderjahr übereinstimmend. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr gilt der Gewinn als in dem Jahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Interessantes aus den E-Books

  • Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
  • Lexikon Begriffauswahl

    Aus dem Magazin

    Wie werden die Ausgaben bei der Kleinunternehmerregelung berücksichtigt? FAQ 6

    Die Höhe der Ausgaben spielt bei der Anwendung der ...

    Steuervereinfachungen und –änderungen: Was sich 2011 und 2012 alles ändert

    Das Steuervereinfachungsgesetz wurde beschlossen, dennoch sind noch nicht alle Änderungen in Kraft...

    Was ist Buchführung?

    Durch die Buchführung können der ...

    Aus dem Ratgeber

    Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen

    Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...

    Second Hand für Kinder

    Hallo zusammen, na das nenne ich mal ein Segen das ich dieses Forum gefunden habe :-) Also,natürlich ...

    Abgabe der EÜR, was ist mit Einkommensteuer, etc.?

    So, ich habe jetzt mein ...