Wirtschaftsjahr
(1 Bewertungen)Das Wirtschaftsjahr umfasst ein Zeitraum von 12 Monaten. Im Jahr der Geschäftseröffnung oder der Betriebsaufgabe kann dies abweichen. Diese speziellen Jahre werden Rumpfwirtschaftsjahre bezeichnet. Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte sind verpflichtet ihren Gewinn pro Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Dabei haben Land- und Forstwirte ein abweichendes Wirtschaftsjahr, welches vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des darauf folgenden Jahres reicht. Bei Gewerbetreibenden ist das Wirtschaftsjahr in der Regel mit dem Kalenderjahr übereinstimmend. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr gilt der Gewinn als in dem Jahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.
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