Widerruf

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Der Widerruf kann in verschiedenen Sichtweisen verwendet werden. Zum Einen stellt der Widerruf die Aufhebung unter Rücknahme eines rechtskräftigen Verwaltungsaktes dar. Zum Anderen existiert im Vertragsrecht der Widerruf zur Rücknahme einer bereits abgegebenen Willenserklärung. Durch diese Art des Widerrufs wird zum Beispiel ein Kaufvertrag als nicht abgeschlossen deklariert. Der Widerruf hat besonderer Bedeutung bei Verbraucherverträgen, welche per Telefon, an der Haustür oder im Internet geschlossen werden. Die Widerrufsfrist beträgt bei derartigen fernmündlichen Willenserklärungen zwei Wochen.

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