Wandlung

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Bis zur Schuldrechtsreform, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, war die Wandlung ein gesetzliches Gewährleistungsrecht, das es ermöglichte, einen Kauf- oder Werkvertrag bei Vorliegen eines Mangels rückgängig zu machen. Das Recht auf Wandlung wurde durch die neuen Vorschriften zum Rücktrittsrecht ersetzt.

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