Umsatzsteuer
(1 Bewertungen)Die Umsatzsteuer als eine Verbrauchsteuer besteuert die Wertschöpfung bei Unternehmen. Sie wird auch umgangssprachlich als Mehrwertsteuer bezeichnet. Die Umsatzsteuer wird auf alle Lieferungen oder Leistungen, die ein Unternehmer gegen Bezahlung im Inland erbringt erhoben. Der Unternehmer muss die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt anmelden. Er darf die ihm in Rechnung gestellte Vorsteuer mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnen. Die Differenz ist daher eine Umsatzsteuererstattung, sofern die Vorsteuer betragsmäßig größer als die Umsatzsteuer war oder eine Umsatzsteuerzahlung für den umgekehrten Fall.
Beispiel:
Ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer erhält eine Rechnung über eine Warenlieferung in Höhe von 1.160,- EUR inkl. Umsatzsteuer. Er kann aufgrund der Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes die enthaltene Umsatzsteuer ( Vorsteuer genannt) vom Finanzamt erstattet bekommen. Wenige Tage später verkauft er die Ware für 3.480,- EUR. Da er nach dem Umsatzsteuergesetz seine Umsätze beim Finanzamt versteuern muss, hat der Unternehmer aus dieser Rechnung 480,- EUR Umsatzsteuer dem Finanzamt abzuführen. Nach Abzug des Vorsteuerbetrages aus dem Kauf der Ware muss er noch 320,- EUR (480,- EUR Umsatzsteuer – 160,- EUR Vorsteuer) an das zuständige Finanzamt zahlen.
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Definition zur VorsteuerDas Lexikon der Betriebsausgaben definiert "Vorsteuer" ebenfalls sehr einfach und verständlich.
Definition UmsatzsteeurUmsatzsteuer etwas anders beschrieben.
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