Telefonnutzung

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Unter Telefonnutzung versteht sich die private Nutzung des betrieblichen Telefons durch den Unternehmer. Dieser Anteil ist gewinnwirksam zu korrigieren und führt bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern auch zu einer Umsatzsteuerschuld. Die Ermittlung der Telefonnutzung kann entweder pauschal oder durch einen Einzelverbindungsnachweis geschehen. Sofern für geschäftliche Zwecke ein separater Telefonanschluss vorhanden ist, etwa in einem eigens angemieteten Büro, existiert dahingehend bereits eine Trennung der privaten und dienstlichen Gespräche. Auf die Ermittlung der Telefonnutzung kann in diesem Fall verzichtet werden. Die Telefonnutzung wird buchhalterisch auch als Verwendung von Gegenständen die außerhalb des Unternehmens liegen bezeichnet.

Beispiel:
Ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer nutzt sein dienstliches Telefon auch für private Zwecke. Aus Zeitgründen verzichtet er auf die genaue Ermittlung des privaten Anteils durch den Einzelverbindungsnachweis. Er berechnet die private Telefonnutzung mit 30% pauschal ab. Aus seinen Telefonkosten von insgesamt 500 EUR inklusive Umsatzsteuer berücksichtigt er daher 129,31 EUR als Telefonnutzung gewinnerhöhend. Somit muss er 20,69 EUR Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen.

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