Tausch

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Der Tausch ist in § 480 BGB geregelt und ist die im Gesetz verwendete Bezeichnung für einen Tauschvertrag, welcher die Parteien zur gegenseitigen Übertragung des Eigentums an einem bestimmten Gegenstand verpflichtet. Im Gegensatz zum Kaufvertrag ist beim Tausch kein Entgelt zu zahlen sondern eine zuvor vereinbarte Sache als Gegenleistung zu übereignen. Die Vorschriften zum Kaufvertrag finden jedoch beim Tausch analoge Anwendung.

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