Steuerberater
(1 Bewertungen)Die Tätigkeit eines Steuerberaters erstreckt sich im Wesentliche auf die steuerliche Beratung seiner Mandanten oder Klienten in Sachen Umsatzsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht oder auch Körperschaftsteuerrecht. Neben der Beratung in Steuerangelegenheiten werden auch Tätigkeiten im Bereich der Lohnbuchführung oder des Rechnungswesens wie zum bsp. der Erfassung und Verarbeitung von laufenden Geschäftsvorfällen getätigt. Die Erstellung einer Bilanz, eines Jahresabschlusses oder einer Steuererklärung darf auch vom Steuerberater durchgeführt werden. In Deutschland ist niemand per Gesetz verpflichtet einen Steuerberater für die Erledigung seiner Steuerangelegenheiten zu nutzen. Diesbezüglich kann auch das Finanzamt, in einigen Fällen Lohnsteuerhilfevereine oder andere zugelassene Berater wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer helfen. Wer alles in Steuerangelegenheiten helfen darf wird im Steuerberatergesetz (StBerG) ab § 3 erläutert.
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Hilfe in SteuerangelegenheitenWer alles Hilfe bei der Steuerberatung leisten darf, erfahren Sie im § 3 StberG (Steuerberatungsgesetz).
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- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt und zugelassener KfW Gründungsberater im Bereich eCommerce-Beratung.
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