Wie wird Nachbarschaftshilfe von einer Dienstleistung bzw. Werkleistung abgegrenzt?

(1 Bewertungen) +1 -0

Teil 3 von 3 aus der Serie:
Abgrenzung zur Nachbarschaftshilfe


Bin ich schon selbständig gewerblich tätig, wenn ich regelmäßig den Hund des Nachbarn ausführe oder dessen Rasen mähe? Welche Regelungen treffen zu, wenn ich meinem Bruder beim Hausbau helfe und er mir die Kosten für die Fahrten ersetzt? Diese Fragen rund um die Nachbarschaftshilfe und Gefälligkeiten wollen wir mit diesem Artikel klären.

Abgrenzung Schwarzarbeit zur Dienst- bzw. Werkleistung

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung erlassen. Laut §8 dieses Gesetzes sind folgende Tätigkeiten nicht bußgeldpflichtig, weil sie keine Schwarzarbeit darstellen: 
Tätigkeiten, die nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sind und die
  1. von Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung (AO) oder Lebenspartnern,
  2. aus Gefälligkeit,
  3. im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
  4. im Wege der Selbsthilfe 
erbracht werden. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird. 

Geringes Entgelt und Angehörige

Hildegard Gahlen, eine Essener Fachanwältin für Arbeitsrecht sagte der Morgenpost zur Problematik Geringes Entgelt: "Maßgeblich ist das Verhältnis zur Leistung und zum Preis, der sonst auf dem Markt für diese Arbeit gezahlt wird".
So sind 10 Euro für eine Stunde Rasen mähen kein geringes Entgelt. Das Verhältnis von Leistung und Preis für geringes Entgelt ist hier nicht gewahrt. Wenn aber der Nachbar für 10 Euro den heimischen PC wieder auf Vordermann bringt, ist das Entgelt eher als gering einzustufen.
Zu den Angehörigen gem. §15 AO zählen Eltern und Geschwister, Verwandte und Verschwägerte sowie Verlobte.

Schwarzarbeit und Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten und Selbsthilfe gelten demzufolge nicht als Schwarzarbeit, solange der Ausführende nicht nachhaltig Gewinn erzielen will.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist nicht jede Tätigkeit steuer- oder sozialversicherungspflichtig. Wenn nach dem Steuerrecht oder Sozialgesetzbuch keine Schwarzarbeit bei der erbrachten Leistung besteht, ist auch nach dem Handwerksrecht keine gewerbliche Tätigkeit begründet. 

Fazit

Werden Leistungen erbracht, bei denen Nachbarschaftshilfe, eine Gefälligkeit oder die Hilfsbereitschaft eindeutig im Vordergrund stehen und ist die Leistung nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet, ist sie in der Regel steuerlich völlig irrelevant. Durch diese Art der Hilfe wird auch kein Arbeitsverhältnis und keine Unternehmereigenschaft begründet. Sie sind damit auch sozialversicherungsrechtlich ohne Bedeutung. 
Treffen die Merkmale der Nachbarschaftshilfe nicht auf Ihre Tätigkeit zu, müssen Sie mit einer Gewerbeanmeldung Ihr Gewerbe bei der örtlich zuständigen Stelle anmelden.

Berufsgenossenschaft und Nachbarschaftshilfe

Das bayrische Landessozialgerichthat mit seinem Urteil Az. L 3 U 255/10 festgestellt, das eine Nachbarschaftshilfe unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen kann. Das gilt dann, wenn die Hilfe über eineübliche Gefälligkeit bzw. eine alltägliche Handreichung hinausgeht.

Im besagten Fall hat ein bereits pensionierter Maler seinen Nachbarn beim Hausanstrich geholfen. Während der Arbeit stürtzte er vom Gerüst und verstarb. Das Gericht verurteilte die Berufsgenosschenschaft zur Zahlung einer Witwenrente mit der Begründung, der Mann habe beschäftigungsähnlich gehandelt.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


  • Ich denke, das entscheidende Kriterium in diesem Fall war die Gewinnerzielungsabsicht: Für 6,5 Jahre Pflege mit weniger als 15 Wochenstunden eine Doppelhaushälfte erhalten, ist nun wirklich keine Gefälligkeit mehr. Der sozialversicherungsrechtliche Status ist dabei nebensächlich.

    Kommentar kommentieren


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den Vorlagen

Interessantes aus den Onlinerechner

Über den Autor Xing_icon

  • kein Profilbild vorhanden
  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.