Die Anerkennung eines Unternehmens als gemeinnützig

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Teil 1 von 3 aus der Serie:
Gemeinnützige Unternehmen


Immer mehr Unternehmen und Projekte werden gegründet, umgemeinnützige Zwecke zu verfolgen. Doch wie organisiert man eigentlich ein solches Unternehmen? Welche Rechtsform ist die richtige?

Wichtigste Voraussetzung: Die Gemeinnützigkeit

Ob Ihr Unternehmen tatsächlich als gemeinnützig eingestuft wird, entscheidet sich vor allem danach, ob es auch tatsächlich gemeinnützig arbeitet. Dies ist immer dann der Fall, wenn entweder gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Ziele verfolgt werden. ABER: Wichtig für die Einstufung ist, dass das Unternehmen NUR diesen Zweck verfolgt. Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht dahintersteckt, kommt die Anerkennung als gemeinnütziges Unternehmen nicht mehr in Frage. Darüber entscheidet übrigens dasFinanzamt, da die Anerkennung als gemeinnütziges Unternehmen auch Steuervergünstigungen für Sie nach sich zieht.
 
Damit das Finanzamt die Prüfung vornehmen kann, müssen Sie eine ausführliche Beschreibung aller Tätigkeiten Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation vorlegen können. Anhand dieser Beschreibung wird schließlich geprüft, ob ausschließlich ein gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck vorliegt, oder ob dieser lediglich Teil einer Gewinnerzielungsabsicht ist. 

Was bringt die Anerkennung?

Die Anerkennung eines Unternehmens als gemeinnützig hat in der Praxis einige schwerwiegende Folgen. Zunächst ist ein gemeinnütziges, mildtätiges oder kirchliches Unternehmen sowohl von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Dies wiederum bedeutet natürlich wesentlich mehr finanziellen Spielraum für das Unternehmen, der wiederum zum Wohle der Allgemeinheit eingesetzt werden kann. Durch die Unabhängigkeit vom Hebesatz der Gemeinden spielt die Gewerbesteuerfreiheit oft auch für die Wahl des optimalen Unternehmensstandortes eine wichtige Rolle. Die Anerkennung als gemeinnütziges Unternehmen kann außerdem einenermäßigten Umsatzsteuersatz nach sich ziehen.
 
Außerdem darf das Unternehmen steuerbegünstigte Spenden empfangen. Spenden empfangen darf natürlich grundsätzlich jeder, aber nur gemeinnützige Unternehmen dürfen darüber eine Spendenquittung ausstellen, die der Spendende wiederum bei seiner eigenen Einkommensteuererklärung einkommens- oder gewinnmindernd ansetzen kann.
 
Lesen Sie im nächsten Teil, welche Unternehmenszwecke in den Bereich der Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder Kirchlichkeit fallen.

Quellen:
Impulse Gründerzeit 02/2010, S. 35
http://cms2.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=67744&_psmand=110

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