Schwarzarbeit

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Wird eine Arbeit in Auftrag gegeben oder ausgeführt, ohne dass die steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Pflichten eingehalten werden, spricht man von Schwarzarbeit. So zählt zur Schwarzarbeit ein vom Arbeitgeber nicht angemeldeter Arbeitnehmer genauso, wie eine Gewerbetreibender ohne Gewerbeanmeldung. Wird Schwarzarbeit aufgedeckt können die Betroffenen mit harten Strafen, die vom Bußgeld bis zu mehrjährigen Haftstrafen reichen, rechnen. schwarzarbeit kommt nciht von der Farbe schwarz, sondern ist aus dem Zustand abgeleitet, also der fehlenden Anmeldung eines Arbeitnehmers bzw. der Ausführung eines Auftrags ohne anschließende Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer. Schwarzarbeit umgeht insbesondere bei Unternehmern die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) und im Privatbereich des Unternehmers die Einkommensteuer aufgrund des erwirtschafteten Gewinns.

Nicht als Schwarzarbeit anzusehen sind Hilfeleistungen für Angehörige, Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeiten. Das gilt aber nur dann, wenn die Tätigkeiten nicht nachhaltig betrieben werden und nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sind.

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