Spesenabrechnung: Verpflegungspauschale richtig abrechnen
Verpflegungspauschalen oder Spesen sind die umgangssprachliche Beschreibung für unternehmerisch verursachte Verpflegungsmehraufwendungen. Verpflegungspauschalen stellen dabei eine spezielle Pauschale für entstandene Kosten zur Verpflegung des Unternehmers dar. Dabei handelt es sich um Betriebsausgabe, welche direkt den Gewinn des Unternehmens mindern. Es ist lediglich eine pauschale Abrechnung möglich, die von der Dauer der unternehmerischen Abwesenheit abhängig ist. Spesen sind genau genommen der umgangssprachliche Oberbegriff, welcher sowohl Verpflegungspauschalen, als auch Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten umfasst. Im Volksmund wird das kurzerhand als Spesen bezeichnet. Egal ob Sie Verpflegungspauschalen im Speziellen oder Spesen im Allgemeinen als Betriebsausgaben absetzen möchten, Sie benötigen auf jeden Fall eine ordnungsgemäß ausgefüllte Reisekostenabrechnung, um genannte Aufwendungen glaubhaft nachzuweisen.
Wie diese Reisekostenabrechnungen oder Spesenabrechnungen auszusehen haben, welche Voraussetzungen für Verpflegungspauschalen gelten und welche Software Sie nutzen können, habe ich in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.