Reisekosten

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Unter den Reisekosten sind Kosten für Verpflegung, Übernachtungskosten, Fahrtkosten und Reisenebenkosten (Parkgebühren oä.) zu verstehen. Reiskosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Allerdings sind dabei einige gesetzliche Bestimmungen, Pauschalen und Voraussetzungen zu beachten. Die Reise muss aus einem betrieblichen Grund nötig sein. Vgl. dazu Mehraufwand für Verpflegung, Übernachtungskosten, Fahrtkosten.

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