zusätzlich zum Angestelltenverhältnis und Minijob ein Nebengewerbe anmelden
(2 Antworten)Hallo und schönen guten Abend,
ich beabsichtige ein Nebengewerbe als Einzelunternehmen im Verkauf anzumelden. Ich habe ein Angestelltenverhältnis mit 30-Wochenstunden und einen Minijob auf 400 €-Basis.
Wenn ich nun zusätzliche Einnahmen aus dem Nebengewerbe, die allerdings gering sein werden bzw. zu Beginn in den Minusbereich gehen. erziele, sind dann außer der Umsatzsteuer weitere Steuern und Abgaben notwendig?
Für einen Tipp wäre ich dankbar.
MfG,
Stradina
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Antworten
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sorry, aber so pauschal kann man das einfach nicht beantworten. es kommt selbstverständlich auf die höhe der einkünfte und ihre sonstigen lebensumstände. da sollten sie schon mal einen steuerberater (vieleicht gleich herr kexel) bemühen, wenn sie die besteuerung ihrer situation beleuchten wollen. das wäre so, als würde ich fragen: "fahren die roten autos schneller als die grünen?"

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Hallo,
Steuern sind bestimmt "notwendig", aber sie sind zu zahlen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ohne dass der Staat eine "Notwendigkeit" nachzuweisen hat.
Um die Höhe möglicher zusätzlicher Steuerbe- oder -entlastungen berechnen zu können, benötige ich zumindest die Höhe Ihrer bisherigen Einkünfte (monatlich oder jährlich).
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