Weiterhin Kindergeld während der Ausbildung und Nebengewerbe?
(1 Antwort)Hallo ihr Lieben,
ich möchte demnächst ein Kleingewerbe mit Versandhandel starten, zur Zeit mache ich eine Ausbildung zur Heilpraktikerin und bekomme noch Kindergeld (von meinen Eltern, bzw. meine Eltern bekommen es und senden es an mich).
Ändert sich da etwas wenn ich ein Gewerbe anmelde oder hängt es vielleicht von der Höhe meines Einkommens dann ab? Am Anfang werde ich sicher nicht über die Grenze zum Vollgewerbe kommen.
Hoffe jemand weiß da Bescheid.
Viele Grüße
Dark
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Viel kann ich dazu nicht schreiben. Hab hier ansatzweise was gefunden, es kommt also auf das Einkommen an. Dazu zählt sowohl die Ausbildungsvergütung als auch das Einkommen aus dem Versandhandel.
http://www.nebenjobidee.de/nebenjob-kindergeld.html
Näheres bitte auf der Kindergeldstelle erfragen oder auch unter http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistungen/kindergeld.html
Bei uns im Forum ist das Thema eher untergeordnet.
Beispiel:
Du bekommst im Jahr Bruttoausbildungsvergütung von 6.000 EUR (12x500), davon werden pauschal 920 EUR Werbungskosten abgezogen. Verleiben also noch 5.080 EUR (6000 minus 920). Du könntest also noch 2600 EUR (7680 EUR minus 5.080 EUR) mit dem Nebengewerbe verdienen. Damit ist der Gewinn gemeint, also Einnahmen minus ausgaben.
Zahlen und Berechnung unter Vorgehalt, aktuelle Zahlen bitte beim Amt erfragen.
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