Versand- und Verpackungskosten in der Kundenrechnung
(1 Antwort)Hallo,
wir verkaufen über einen Onlineshop Waren mit einem MwSt-Satz von 7% und 19%. Dem Kunden berechnen wir Versand- und Verpackungskosten als 1 Position sowie Gebühren z.B. für Nachnahme oder Paypalgebühren.
Nun meine Frage: Welchem MwSt.-Satz unterliegen dieses Leistungen: immer 19 % oder den Steuersatz des verkauften Produktes, also 19 % oder 7% und wenn beide in der Rechnung enthalten sind, dann anteilmäßig der Bruttosumme (oder Nettosumme)? Freue mich auf hilfreiche Antworten. Danke. Mathias
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Gute Frage, eine konkrete Antwort kann ich eigentlich nicht gebe, das sollte Steuerberater Kexel tun. Ich kann nur soviel dazu sagen: Es gibt in der Umsatzsteuer einen Spruch der lautet: "Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung" - was soviel heißt wie: Porto wird mit dem selben Umsatzsteuersatz versteuert wie das Produkt, was verkauft wird. Ist das also mit 19% auf der rechnung, so ist auach das Porto mit 19% auf der Rechnung aufzuführen. Bei derartigen Mischfällen kann ich keine Auskunft geben. Mal sehen, vieleicht ergibt sich nächste Woche was.
Aus dem Bauch heraus würde ich die Umsatzsteuer für das Porto in dem Verhältnis berechnen, wie die Nettoumsätze der einzelnen Steuersätze auf der Rechnung stehen. Sehr aufwendig. oder einfach den steuersatz nehmen, der überwiegt. oder den größten, denn der kunde zahlt und sie leiten nur weiter.
sie merken aber, ich mach hier ratespielchen, das ist keine professionelle antwort, daher warten wir bis herr kexel was dazu sagt. ich recherchiere mal, irgendwo hatte bei uns schon mal jemenad so eine frage gestellt, wenn ich sie finde, dann poste ich sie hierein.
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kommentiert von Torsten Montag am 17. Dezember 2011
Wenn´s schneller gehe soll (mit Steuerberater Kexel) dann einfach die Frage in das Lexikon der Betriebsausgaben posten und zwar unter http://www.betriebsausgabe.de/forum/ (Kategorie gibts nicht, da sich ihre Frage um Betriebseinnahmen dreht. also würde ich unter Vorsteuer oder sonstiges Posten)
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