umsatzsteuer wellnessmassage und freiberufler
(3 Antworten)ich habe eine freiberufliche mobile Privatpraxis für Physiotherapie eröffnet. Jetzt erfahre ich dass Massage ohne ärztliche Anordnung umsatzsteuerpflichtig ist. Das Gewerbeamt sagt, dass ich zusätzlich zu meiner bereits gemeldeten freiberuflichen Tätigkeit noch ein Gewebe anmelden muß. Das Finanzamt sagt, dass ich das nicht brauche und lediglich im Kassenbuch vermerken muß, was gewerblich ist und was auf Rezept/ärztliche Anordnung geht. Vorraussichtlich bleibe ich dieses Jahr unter 17500 € Umsatz.
Nächstes Jahr werde ich aber (hoffentlich) darüber kommen.
Soll ich ein Gewerbe anmelden??
Soll ich einfach gewerbliche Einkünfte markieren und mich nicht beim Amt anmelden?? Was schreibe ich dann auf die gewerblichen Rechnungen ; ohne Gewerbeanmeldung umsatzsteuerfrei nach Kleinunternehmerregelung??
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Das Gewerbeamt sagt, dass ich zusätzlich zu meiner bereits gemeldeten freiberuflichen Tätigkeit noch ein Gewebe anmelden muß.
Das ist typisch, die wollen natürlich, dass jeder ein Gewerbe angemeldet.Das Finanzamt sagt, dass ich das nicht brauche und lediglich im Kassenbuch vermerken muß, was gewerblich ist und was auf Rezept/ärztliche Anordnung geht.
Ich würde mich hierauf das gemeinsam verlassen, denn das Finanzamt entscheidet auch in Sachen gewerbliche Tätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit.
Im allgemeinen verhält es sich so: ist mein Freiberufler, zum Beispiel als Arzt, Steuerberater oder Hebamme (alle den freien Berufen Angehörigen Tätigkeiten findet man im §18 EStG, die so genannten Katalogberufe), braucht man kein Gewerbe anmelden, sondern man meldet lediglich seine Tätigkeit beim Finanzamt. Damit ist man seinen Verpflichtungen nachgekommen und hat eine freiberufliche Tätigkeit begründet.
einer Mischung aus freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbebetrieb entsteht dann, wenn der Freiberufler, also der Arzt oder Krankengymnast nebenbei noch Ware oder Produkte verkauft. Der Verkauf von Produkten, die bei anderen Händlern günstiger eingekauft worden, zielt immer auf eine gewerbliche Tätigkeit ab. daher würde ich mir überlegen, ob ich meine freiberufliche Tätigkeit mit einer gewerblichen Tätigkeit vermische, nur wegen der paar Euro aus dem Warenverkauf. Eventuell gibt es ihr aber auch eine so genannte Bagatellgrenze. Das kann ich nicht genau sagen.Vorraussichtlich bleibe ich dieses Jahr unter 17500 € Umsatz.
das hat nichts mit der Entscheidungsfreiberuflichkeit oder Gewerbe zu tun. Das ist eine rein umsatzsteuerlicher Angelegenheit. Mehr dazu unter dem Stichwort Kleinunternehmerregelung im Lexikon.
Aus meiner Sicht ist es überhaupt fraglich, ob eine Physiotherapie eine freiberufliche Tätigkeit ist.Soll ich ein Gewerbe anmelden??
Soll ich einfach gewerbliche Einkünfte markieren und mich nicht beim Amt anmelden?? Was schreibe ich dann auf die gewerblichen Rechnungen ; ohne Gewerbeanmeldung umsatzsteuerfrei nach Kleinunternehmerregelung??
Bitte klären sie derartige Fragen und beginnt mit einem zugelassenen Steuerberater in Ihrer Nähe oder nutzen Sie unseren Onlinesteuerberater, wurden Rechtssicherheit zu bekommen. Lassen Sie sich bitte nicht vom Gewerbeamt oder anderen Menschen in die Irre führen. Entscheidend ist das Gesetz sowie die Kommunikation mit einem Steuerberater oder und dem Finanzamt.
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Erst mal danke für die schnelle Antwort.
Aber.... ich habe nicht vor produkte zu verkaufen. Die Frage der gewerblichkeit stellt sich deshalb , weil Massage ohne ärztliche Anordnung Wellness ist und Wellness ist Umsatzsteuerpflichtig.
Auch wenn ich präventive Maßnahmen in Firmen anbiete ist das wohl umsatzsteuerpflchtig.
Mit Steuerberatern habe ich bisher leider keine guten Erfahrungen gemacht.
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Wellness ist umsatzsteuerpflichtig.
Immer wieder erstaunlich, welche blödsinnigen Aussagen zu Tage treten.
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