Tataratatataaa Stelle mich vor:
(8 Antworten)Schönen guten Tag,
mein Name ist Heike aus Worms, bin 39 und habe 4 liebe Kinder.
Mein Kleinster kommt jetzt in den Kindergarten und ich möchte
meine Träume verwirklichen.
Meine kaufm. Ausbildung ist schon 20 Jahre her aber das Handeln liegt meiner generation im Blut.
Seit etwa 4 Jahren recherchiere ich im Internet und erlernte ziemlich viel über
den onlinehandel.
Ihr seht alle: ich habe also noch gar kein business und bin bei euch um mir den Rest zu geben.
Nach jahrelangen Tiefschlägen im Berufsleben meines Mannes der nun auch einen Tumor in den Händen hat fühle ich mich angeschubst die Familie aus der Misere zu retten.
Ich habe also seit Jahren recherchiert und seit wenigen Monsten richtig die Ärmel hochgekrempelt ...
Ich bin nicht im Hochflug aber zuversichtlich schon. Was andere können, das kann ich auch. ![]()
Und was nicht gleich klappt, das läßt sich verbessern.
Ich möchte mehr lernen, lernen, lernen.
Jetzt kommt nur noch der schwierigste Schritt. Nämlich der Arbeitsagentur
meinen Vorschlag plausibel zu machen.
Ich möchte dazu eine Mappe erstellen in welcher ich mein Konzept vorstelle.
Ich möchte einen fix und fertigen Businessplan vorlegen können um den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld zu bekommen...und evt. einen Couch und ein Seminar und eine Beratung beim Steuerbüro (da beraten aber einige umsonst um Kunden zu gewinnen.)
Dazu habe ich aber noch viele Fragen......................
............und brauche bitte eure Hilfe..... ![]()
Grüße ![]()
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Nachdem die Experten wohl allesamt im Winterurlaub sind, erlaube ich mir einige Anmerkungen:
Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld? Beides zusammen gibt´s nicht!
Bitte beachten: Antragsberechtigt sind nur Leistungsbezieher (ALG 1 oder 2) und dann auch noch mit Besonderheiten.
Welche Leistung beziehst du und wann endet dieser Anspruch?
Der Agentur für Arbeit brauchst du deinen Vorschlag nicht plausibel zu machen, sondern einer fachkundigen Stelle ( IHK, Steuerberater). Wenn es dort ein okay gibt, hat die Agentur für Arbeit dies zu akzeptieren.
Vor Abgabe eines Businessplan ist die Teilnahme an bestimmten Existenzgründungslehrgängen pflicht. Diese sind zum Teil kostenlos oder kosten je Tagesseminar etwa 20,- Euro und sind wirklich hilfreich.
Aus deinem Text würde ich herauslesen, dass du keine Leistungen (ALG) beziehst.Kommentar schreiben
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Hallo, Philip,
danke für deine Antwort.
Leider sind wir in das berüchtigte Hartz4 übergegangen...
Deswegen habe ich nach , hoffentlich, Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung durch die IHK Anspruch auf Einstiegsgeld PLUS Gründerzuschuss, welchen ich natürlich zurückzahlen muss. Allerdings zinsfrei.
Momentan tüftle ich an meinem Businessplan und habe den Textteil schon bald fertig.
Am 14. möchte ich ihn fertig haben, dann habe ich einen Termin bei dem Fallmanager der arge.....
Ich habe mir schon drei Seminare ergoogelt, alle in meiner Nähe. Der eine ist kostenfrei, die anderen belaufen sich auf 40 Euro und...ich glaube 79 Euro.
Aber das beste Seminar mache ivh gerade selber, ich drucke mir alle Tips und Wissen aus und frische mich voller Elan mit Neuerungen und Altem, das in wieder --ins Leben zurückrufe..
Da die Tragfähigkeitsbescheinigung ca 50 euro kostet und ich diese ja evt nicht bekomme, warte ich damit erstmal bis zum Termin. Vielleicht trägt es ja die arge. Mit ALG2 bleibt leider nichts mehr übrig...schon gar nicht diesen Monat...
Nun, ich bin realistisch. Wenn die IHK glaubt, mein Plan hätte keineZukunft, dann will ich das ja auch ehrlich wissen...
Auf jeden fall tue ich mein Bestes.....
Viele Grüße
Heike
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Tragfähigkeitsbescheinigung: Bei meiner IHK kostenlos, bei einem Teil der Steuerberater auch. Die kostenpflichtigen Angebote aus dem Internet kann ich nicht beurteilen.
Im Gegensatz zu Beziehern von ALG I bestehen bei Beziehern von ALG II andere Regeln:
1.) Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist nicht zwingend erforderlich.
2.) Ein Fallmanager kann eigenständig entscheiden. Er kann eine
Stellungnahme der IHK fordern - braucht es aber nicht.
3.) Ein Einstiegsgeld ist keine Pflicht- sondern eine Kann-Leistung.
4.) Die Bewilligungsdauer beträgt 12 Monate, ggf. länger.
Ab dem 6. Monat erfolgt eine Degression (Minderung).
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Nachtrag:
5.) Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit, werden beim Einstiegsgeld zum Teil angerechnet. Hier sind Bezieher von ALG I wesentlich besser gestellt.
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Vielen Dank, P.,
wenn der Gewinn derart verrechnet wird und keine Spanne fürs Expandieren bleibt, dann ist es wohl das Beste so viel Gründerzuschuss wie möglich zu
belommen.........
Kennst du die Höchstgrenze für diesen zinsfreien Zuschuss der arge?
Ich hätte für meinen online-shop mit 12000 Euro geliebäugelt...
Grüße
Heike
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Gewinne werden nur zum Teil verrechnet. In welchem Verhältnis ist mir nicht bekannt.
Ohne deinen Businessplan zu kennen, hätte ich aus der Sicht eines Fallmanagers erhebliche Probleme auch nur annähernd 12.000,- Euro zu bewilligen.
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Ein Ehepaar hat einen Handel für Gebrauchtkleidung eröffnet und von der arge 28 000 Euro bekommen.....
Na, mal sehen was mein erster Termin bringt.
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So danke Philip, wir sind aus dem Urlaub zurück. Die Vorarbeit, ist ok so. Noch ein Tipp: Wir haben eine Onlinerechner zur Berechnung des Hinzuverdienstes zum ALG 2 durch Gewinn:
http://www.gruenderlexikon.de/onlinerechner-hinzuverdienst-alg2.php
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