Student, Bafög, Minijob und dann noch Kleinunternehmer?

(1 Antwort)
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Hallo,

folgende Situation:
In meinem stud. Minijob in einem Computerladen werde ich häufig auf weitere Arbeiten ausserhalb des Ladengeschäftes angesprochen. Dabei geht es häufig um Hard- und Softwareistallationen. Auch Webseitenprogrammierung/Pflege ist möglich. Leider fehlt mir die rechtliche Grundlage um damit offiziell Geld verdienen zu können. Ich kann also keine Rechnungen als IT Dienstleister schreiben.

Ich beziehe Elternunabhängiges Bafög und bin als Student Krankenversichert.

Ich betreue bereits eine Website entgeldlich und achte darauf, dass ich zusammen mit dem Minijob nicht mehr als 400 Euro im Monat (eher weniger) verdiene, damit ich keine Sozialabgeben zahlen muss. Von der Stundenzahl bin ich stets sicher unterhalb der 20 Stunden/Woche.

Nun denke ich über die Anmeldung als Kleinunternehmer nach, um weitere Arbeiten ohne schlechtes Gewissen ausführen zu können. Allerdings weiss ich nicht, wie sich das dann mit den Sozialabgaben verhält, sobald ich mehr als 400 Euro verdiene.

Klar ist, dass alles was zuviel für das Bafög ist, damit verrechnet wird. Die Arbeitsstunden würden im zulässigen Bereich bleiben, da das Studium weiterhin im Vordergrund stehen wird. Notfalls vertichte auf den Job im Computerladen.

Ich möchte nur gerne auch mehr als 400 Euro verdienen können. Meine Krankenversicherung hätte damit keine Probleme, wenn der Verdienst größer ist, da es von der Stundenzahl abhängig ist. Theoretsich könnte ich also 20 Stunden/Woche bei 100 Euro/Std. verdienen. Natürlich ist das utopisch, aber damit dürfte klar sein, wie ich es meine.

Frage ich mich jetzt nur noch, wie sich das mit Arbeitlosenversicherung und Rentenversicherung funktioniert. Das läuft doch auch über die KV, oder?

Verlockend ist ausserdem, sich bei ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay als unternehmerischer Verkäufer anzumelden und bei schlechter Auftragslage Computerhardware zu verkaufen, wenn ich gute Bezugsquellen habe. Das ist doch auch möglich, oder?

Warum darf ich eigentlich bei den Minijob(s) nicht mehr als 400 Euro verdienen? Ist das denn so viel anders als eine Selbstständigkeit?

Laut Sozialgesetzt darf man die 400 Euro Grenze nicht reglemäßig überschreiten. Wo ist der Unterschied zur Selbstständigkeit? Ich verstehe hier die zusammenhänge nicht.

Vielen Dank im voraus!

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    Hallo,

    das sind sehr viele Fragen auf einmal.

    Grundsätzlich betreffen Ihre Fragen verschiedene Gesetze mit jeweils unterschiedlichen Auswirkungen, je nach dem was Sie in welchem Umfang und mit welchem Einkommen betreiben, da wären unter anderem
    - Kranken- und Pflegeversicherungspflicht eines Studenten
    - Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Behandlung einer Aushilfe
    - Renten- und Arbeitslostenversicherung eines Selbständigen
    - BaföG-Anspruch eines Studenten

    Gehen wir's mal der Reihe nach an

    Ich möchte nur gerne auch mehr als 400 Euro verdienen können. Meine Krankenversicherung hätte damit keine Probleme, wenn der Verdienst größer ist, da es von der Stundenzahl abhängig ist. Theoretsich könnte ich also 20 Stunden/Woche bei 100 Euro/Std. verdienen.

    Bei den nachfolgenden Antworten wird unterstellt, dass diese Aussage der Krankenkasse korrekt ist. Sollten Sie sich ggf. schriftlich geben lassen, um möglichen späteren Ansprüche der Krankenkassen entgegnen zu können - man weis ja nie.



    Frage ich mich jetzt nur noch, wie sich das mit Arbeitlosenversicherung und Rentenversicherung funktioniert. Das läuft doch auch über die KV, oder?

    Alle drei Versicherungen betreffen unterschiedliche Versicherer und sind auch - als Selbständiger - getrennt an diese zu zahlen:
    - Die Arbeitslosenversicherung wird an die Arbeitsagentur gezahlt. Ein Selbständiger kann sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, muss er aber nicht. Es ist wie bei jeder freiwilligen Versicherung: Risiko gegen Beitragshöhe abwägen und entscheiden.
    - Die Rentenversicherung wird an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt. Ein Selbständiger ist in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig. Er kann sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, muss er aber nicht. Es ist wie bei jeder freiwilligen Versicherung: Risiko gegen Beitragshöhe abwägen, alternative Angebote einer privaten Versicherung einholen und entscheiden. Während der Studienzeit würde ich jedoch von beidem (gesetzlich oder privat) abraten.
    - Die Krankenversicherung wird an die Krankenkasse gezahlt. Die Beitragshöhe ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung von der Höhe des Arbeitseinkommens abhängig.



    Warum darf ich eigentlich bei den Minijob(s) nicht mehr als 400 Euro verdienen? Ist das denn so viel anders als eine Selbstständigkeit?

    Weil's so im Gesetz steht. Ein Minijober, auch Aushilfe genannt, ist ein Arbeitnehmer, bei dem die Sozialabgaben pauschal berechnet und vom Arbeitgeber übernommen werden. Verdient er mehr als 400 Euro werden von seinem Arbeitslohn gesetzliche Sozialabgaben einbehalten und ggf. auch Lohnsteuer.
    Ein Selbständiger ist kein Arbeitnehmer.

    So weit erst mal verstanden?
    Für weitere Fragen steht Ihnen das Forum offen.

    Gruß

    Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
    http://www.steuernplusberatung.de


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