Steuererklärung trotz geringem Einkommen und Verlust
(1 Antwort)Hallo zusammen,
ich bin seit Juni 2008 als freier Vertriebsmitarbeiter tätig und habe letztes Jahr leider nur eine Gesamtprovision von ca 350 € erhalten. Die Ausgaben übersteigen den Betrag bei weitem...
Muss ich trotzdem eine Steuererklärung machen?
Lohnt es sich überhaupt?
Viele Grüße,
Tingel
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
-
Ob Sie eine Steuererklärung machen müssen hängt u.U. von weiteren Zuständen ab. An Ihrer Stelle würde ich aber auf jeden Fall freiwillig eine Erklärung abgeben, da sich ja ein Verlust errechnet, der mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann und so Einkommensteuern spart.
Von dem her ist die Situation doch noch zu etwas gut
ErklärungspflichtArbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
verpflichtet, z. B.
– wenn die positive Summe der Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer
einbehalten worden ist, mehr als 4 0 € beträgt;
– wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn
bezogen hat;
– wenn die positive Summe bestimmter Lohn- / Entgeltersatzleistungen
mehr als 4 0 € betragen hat (vgl. die Erläuterungen zu Zeile 40 des
Hauptvordrucks und zu den Zeilen 25, 26 und 27 der Anlage N);
– wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen
für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres nach der
Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist;
– wenn das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
hat (ausgenommen Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und
Zahl der Kinderfreibeträge);
– wenn bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei
Eltern nichtehelicher Kinder beide Elternteile eine Aufteilung des Freibetrags
zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung oder des
einem Kind zustehenden Pauschbetrags für Behinderte / Hinterbliebene
in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragen;
– wenn im Lohnsteuerabzugsverfahren Entschädigungen oder Arbeitslohn
für mehrere Jahre ermäßigt besteuert worden sind;
– wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet
hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des
Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist (Großbuchstabe S).
Personen, die keinen Arbeitslohn bezogen haben, werden mit ihren
steuerpflichtigen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt und haben
deshalb ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Quelle: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2007Kommentar schreiben
Kommentare
Antworten
Interessantes aus dem Magazin
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Neueste Artikel im Magazin
- Gründen für Schüler: Sind Sie schon soweit?
- Gute Azubis trotz schlechter Noten – so finden Sie sie
- Existenzgründung in Japan - mit exotischen Neuheiten erfolgreich werden
- Vorbeugen, Analysieren und Schützen - wie man den Bundestrojaner entfernen kann
- Jugendliche Gründer und Schüler: Auswirkungen auf die Familienversicherung
Neueste Artikel im Lexikon
Verwandte Begriffe
Aus dem Magazin
Mindestbesteuerung wird angezweifelt
Der Bundesfinanzhof (BFH) muss sich derzeit mit einem Verfahren beschäftigen, in dem es um die Min...
Wie wird Nachbarschaftshilfe von einer Dienstleistung bzw. Werkleistung abgegrenzt?
Bin ich schon selbständig gewerblich tätig, wenn ich regelmäßig den Hund des Nachbarn ausführe ode...
Mit einer GbR (BGB-Gesellschaft) selbstständig machen, so geht's
Die Geschäftsidee ist gereift, der ...
Aus dem Ratgeber
Hilfe::Steuererklärung: Verlust wegen hohen Investitionen im 1. Jahr
Hallo Zusammen, habe seit 2008 als Kleinunternehmen angemeldet. Wegen hohen Invisttionen des 1. Jahre...
Kleingewerbe trotz Privatinsolvenz
hallo Ich lebe mit meiner Frau und deren 3 Kinder zusammen habe selbst auch noch ein eigenes Kind. i...
Nebengewerbe möglich, trotz Hauptberuf + 400€ Minijob??
Hallo! Ich übe seit 9 Jahren meinen Hauptberuf aus und seit knapp einem halben Jahr noch einen 40...