Steuererklärung Selbstständig - Verpflegungsmehraufwand und Schenkung
(1 Antwort)Hallo
Wäre so froh, wenn mir jemand im Chaos der Steuererklärung weiterhelfen kann
Bin als Student nebenberuflich selbstständig als Promoter und habe folgende Fragen:
1.Kann ich so wie es in entsprechenden Tabellen aufgeführt ist, die Verpflegungspauschalen als Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung angeben? Gibt es bis auf die zeitlichen Einteilungen (8h=6 Euro etc) bestimmte Regeln, die ich beachten muss?
2. Meine Eltern unterstützen mich bei dem Studium dennoch finanziell inwiefern muss ich dieses bei der Steuererklärung angeben, wenn sie in unregelmäßigen Abständen Geld auf mein Konto einzahlen bzw mir Geld schenken, welches ich auf mein Konto einzahle. Dieses gilt ja als Schenkung und ist bis zu best. Beträgen steuerfrei. Zählt es vielleicht doch zu Einnahmen? Und wenn nicht, wie gehe ich auf Nummer sicher, dass ich es wirklich als Schenkung nachweisen kann?
3. Welche Summe interessiert die Ämter bezüglich Kindergeld, IHK Beiträge und Krankenkasse? Der Betrag, der am Ende der Steuererklärung rauskommt (selbstst. + nichtselbstst. Arbeit + Kapitalerträge) oder rein der Gewinn des Kleinunternehmens?
Vielen Dank.
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bitte demnächst in der richtigen Kategorie posten. das gehört nicht in kleinunternemer sondern buchführung steuern
zu 1.:
es solte schon eine betriebliche Abwesenheit sein, also Dienstfahrt, Messe, Kundenbesuch oder Einkauf. Sonst ist mir nix bekannt, auch ja, einen Eigenbeleg in Form einer Reisekostenabrechnung sollte man dazu selbst schreiben und führen. Mehr zu Verpflegungsmehraufwand
zu 2.:
So lange sie für dich Kindergeld erhalten, ist es keine Unterstützung im Sinne von Unterhalt an bedürftige. Wenn Sie das Geld bei sich nciht als Ausgaben ansetzen, musst du es in der Regel nicht als Einnahme ansetzen. Frag lieber ncoh mal einen Steuerberater.
zu 3.: Deine gesamten Einkünfte also Gewinn zzgl. die anderen Einkünfte.
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