Selbstständig - gewerblich mieten?
(1 Antwort)Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich bin Student im Medienbereich und baue mir parallel zum Studium eine Selbstständigkeit im Bereich Musikproduktion auf. Zu diesem Zweck habe ich kurzer Hand Studentenbude und Musikstudio in dem selben Mietobjekt zusammengeführt: Ich habe ein Hinterhofgebäude angemietet, in dem mir ein Raum als "Musikraum" im Gewerbemietvertrag für meine spezielle Nutzung (Musizieren/Studio, usw.) überlassen wurde; den anderen Raum nutze ich als Nebenwohnung (Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt) - ist aber ein Gewerbemietvertrag für das gesamte Objekt.
Der Vertrag wurde unter der Voraussetzung geschlossen, dass ich eine Kopie eines Gewerbescheins nachreiche, damit der Vermieter bei einer evtl. anstehenden Kontrolle beweisen kann, dass die vermietete Fläche gewerblich genutzt wird, entsprechend ihrer Ausweisung beim (welchem eigentlich?) Amt. Der Vermieter stimmt aber meiner Mischnutzung grundsätzlich zu - er will sich nur absichern.
Meine Frage nun: da meine derzeitigen Aufträge eher nicht gewerblich sind, sondern eine Dienstleistung im Kreativbereich darstellen, wollte ich fragen, ob es reicht einen Nachweis über meine Selbstständigkeit als Beweis meiner - nun ja - gewerblichen Nutzung des Mietobjekts aufzuführen?
Im Zweifelsfall könnte ich meine Tätigkeit auch so umformulieren, um ein Gewerbe anzumelden - was müsste ich hierbei beachten? Macht man sich bei Falschangabe bzgl. der Art des Gewerbes strafbar? (Ich weiß, dass ein Gewerbe, welches innerhalb von drei Jahren keinen Umsatz größer ??€ macht, als "Liebhaberei" eingestuft wird, was aber für mich kein Problem darstellen würde, da ich bis dahin sowieso ein neues Mietobjekt suchen werde.) Prinzipiell wäre bei mir "Spielraum" zum Gewerblichen da, da ich teilweise Equipment weitervermiete und auch CDs selber herstelle und in kleinen Auflagen weiterverkaufe (bis um die 500Stück-Auflagen ist das aber noch nicht gewerblich, glaub ich).
Kann mir jemand weiterhelfen? Oder wenigstens das Amt nennen, welches bzgl. der Frage "Gewerbefläche ja oder nein" verantwortlich ist?
Oder einen Tipp geben, an wen ich mich mit meiner Frage wenden könnte (Internet, Rechtsanwalt, Steuerberater,...?)?
Vielen Dank!
Viele Grüße,
Mika
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Antworten
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da meine derzeitigen Aufträge eher nicht gewerblich sind, sondern eine Dienstleistung im Kreativbereich darstellen,
es muss geprüft werden, ob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Dazu einführend unseren Artikel:
Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18ob es reicht einen Nachweis über meine Selbstständigkeit als Beweis meiner - nun ja - gewerblichen Nutzung des Mietobjekts aufzuführen?
ich denke schon, also entweder die Gewerbeanmeldung oder alternativ die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit. das sollte man mal mit einem Steuerberater absprechen.Im Zweifelsfall könnte ich meine Tätigkeit auch so umformulieren
Es kommt nicht nur auf die Formulierung an, sondern auch auf deinen Qualifikation. Am einfachsten Gewerbe anmelden und damit die gewerbliche Tätigkeit bezüglich der Vermietung nachweisen. Nicht zu kompliziert machen.(bis um die 500Stück-Auflagen ist das aber noch nicht gewerblich, glaub ich).
Käse, wer sagt so was.Oder wenigstens das Amt nennen, welches bzgl. der Frage "Gewerbefläche ja oder nein" verantwortlich ist?
So ein Amt gibt es nicht. Meld dein Gewerbe beim Gewerbeamt an, dann ist der Mietvertrag gewerblich.
Mein Tipp: Such dir einen Steuerberater in deiner nähe, bevor du was machst, was dir richtig teuer kommt. Hier kannst du einen Onlinesteuerberater nutzen.
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