Schützt eine Marke vor Firmennamen klau?

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Hallo zusammen,

ich möchte mich demnächst als Freiberufler im Bereich IT, Softwareentwicklung, Beratung und Schulungen selbstständig machen. Ich habe mir auch eine recht gute Domain registriert. Vorher habe ich mich natürlich bzgl. irgendwelchen Konflikten erkundigt und keine finden können. Als nächstes werde ich mir diesen Namen zusätzlich auch als Wortmarke (höherer Schutzwert als eine Wort-Bildmarke) in den Klassen für "Beratung, EDV und Dienstleistungen" schützen lassen.

Nun aber meine Frage:
Kann ich damit anderen „verbieten“ unter diesem Namen eine Firma (sei es ein Kleingewerbe, GmbH oder AG) in Deutschland zu gründen? Bzw. ihr Gewerbe unter diesem Namen zu firmieren?
Vorweg - Natürlich werde ich meine Marke auch im täglichen geschäftlichen Verkehr (Website, zusätzlich zu meinem Namen auf Rechnungen) benutzen.

Ich möchte mir dadurch vorerst eine Gewerbeanmeldung ersparen, da ich ja auch als Freiberufler arbeiten kann. Jedoch würde ich gern die Möglichkeit offenhalten ggf. in zwei bis drei Jahren bzw. je nach Erfolg selbst ein Gewerbe in diesem Bereich anzumelden und eben dann unter dem gleichen Namen.

- Ist das überhaupt ein gangbarer Weg?

vielen Dank im Voraus,
Infoman

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  • +0 -0

    Hallo Andrey,

    Kann ich damit anderen „verbieten“ unter diesem Namen eine Firma (sei es ein Kleingewerbe, GmbH oder AG) in Deutschland zu gründen? Bzw. ihr Gewerbe unter diesem Namen zu firmieren?


    das kläre bitte mal mit einem Rechtsanwalt.

    Ich möchte mir dadurch vorerst eine Gewerbeanmeldung ersparen, da ich ja auch als Freiberufler arbeiten kann. Jedoch würde ich gern die Möglichkeit offenhalten ggf. in zwei bis drei Jahren bzw. je nach Erfolg selbst ein Gewerbe in diesem Bereich anzumelden und eben dann unter dem gleichen Namen.


    wenn es um die Kosten geht, warum meldest du dich das Gewerbe an, erwirtschaftet jedoch in der Zeit keine Umsätze? Du musst dann zwar jährlich eine Einnahmenüberschussrechnung für das Finanzamt erstellen, da jedoch keine Umsätze anfallen, wird es sich hierbei um eine Null Rechnung handeln.

    Das ist ein Aufwand von vielleicht 4-5 h pro Jahr, sowie die Anmeldung des Gewerbes. Aber nochmals der Hinweis, eine rechtliche aus in einer Sitzung sollte über ein Rechtsanwalt erfolgen.


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