Rechnungsstellung bei Kfz Kauf von Privat
(2 Antworten)Hallo,
ich möchte mich nach Beendigung meines Studiums im Bereich Fahrzeughandel und -dienstleistungen mit klassischen Automobilen selbstständig machen.
Kern meiner Unternehmung ist u.a. der Kauf restaurationsbedürftiger Fzg. von privat. Muss ich diese als Betriebsausgaben in meiner Buchführung vermerken, da sie nicht vorsteuerabzugsfähig sind und wie weise ich dem FA nachher nach, dass es sich um Betriebsausgaben handelt, die abschreibugsfähig sind? Reicht eine Kopie des Kaufvertrags mit der Privatperson für meinen Steuerberater aus oder benötige ich weitere Belege?
Über eine informative Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit bestem Gruss
saddi
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Antworten
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Hallo,
und herzlichen Glückwunsch zur Tatsache, dass Sie, so wie Sie schreiben, einen eigenen Steuerberater haben. Also nichts wie hin und Ihn gefragt - nicht jede Antwort ist kostenpflichtig.
Aber zu Ihrer Frage, auch ein Kaufvertrag ist eine Rechnung. Das Wort " Rechnung" ist nicht Voraussetzung für eine steuerlich korrekte Rechnung und für die steuerliche Anerkennung. Ein vollständig ausgefüllter Kaufvertrag genügt.
Abschreibungsfähig sind diese Fahrzeuge allerdings nicht, da Sie diese ja nicht selbst nutzen, sondern verkaufen wollen.
Gegenfragen:
Welches Studium benötigt man für diese Tätigkeit?
Wofür studiert man, um hinterher "nur" mit alten Autos zu handeln?
Sie sollten Ihre Geschäftsidee mal genau überlegen und die Erfolgsaussichten mit einem Fachmann ( Steuerberater oder Unternehmensberater) besprechen.
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Hallo,
zunächst einmal vielen dank für die prompte antwort.
zu frage1: ich studiere sozialwissenschaften(mix aus jura,bwl und psychologie).
zu frage 2: immerhin hat mich mein studium gelehrt, zu erkennen, welche tätigkeitsbereiche ich lieber outsourcen sollte, da ich sie nicht beherrsche (steuerberater) :-)
mit "alten"(diese bezeichnung hört sich so negativ an :-) autos kann natürlich grds. jeder handeln, aber meine leidenschaft für klassische automobile, gepaart mit dem wunsch der eigenen unternehmung und einer geeigneten ausbildung durch mein studium veranlassen mich zu diesem schritt.
nun aber wieder zum thema: hab ich grds. die möglichkeit, die alten autos, die ich kaufe in irgendeiner form bilanziell aufzuführen, um meinen überschuss ggf. zu verringern?
vielen dank.
mfg
saddi
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