Rechnungsbestandteile - Stundensatz, Leistungszeitpunkt
(4 Antworten)Hallo,
zunächst ein großes Danke an alle die auf Gruenderlexikon unterwegs sind und Leuten wie mir geholfen haben, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen!
Ich hab seit dem 01.05 ein IT Dienstleistungsgewerbe, ich betreibe es als Nebenerwerb während meinem Studium und nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
Inzwischen habe ich meine Steuernummer erhalten und kann die ersehnte erste Rechnung ausstellen. Mein Auftraggeber hat mir diese aber mit Korrekturwünschen zurückgeschickt.
- Er will den Stundensatz ausgezeichnet haben (es wurde vorab vereinbart, dass ich auf Stundenbasis arbeite und abrechne)
- Er will den Zeitpunkt der Leistung ersehen können oder den Hinweis "Soweit nicht anders angegeben, gilt der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung als Zeitpunkt der Lieferung" haben
Ich habe in der angesprochenen Rechnung eine einzige Position stehen:
"Programmierung und Dokumentation Projekt XY, Zeitraum 02.05.2010 - 25.06.2010, Betrag XXX,XX€"
Damit, so dachte ich, hätte ich auch den Leistungszeitraum erschlagen.
Ich dachte außerdem, dass der Stundensatz nicht auf der Rechnung ausgewiesen sein muss. Zumindest hatte ich das in den Ratgebern über Rechnungsbestandteile bisher nicht gelesen. Nach etwas Suchen hab ich jedoch diese Quelle gefunden, indem der Stundensatz drinnen steht.
Die Änderungswünsche des Kunden sind von meiner Seite aus kein Thema, auch, um das gute Verhältnis zu wahren.
Allerdings würde ich gerne für die Zukunft wissen, ob diese Angaben zwingend erforderlich sind oder nicht.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß
Sebastian
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Antworten
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Hallo Sebastian,
das Unternehmen in dem ich arbeite weißt auf einigen aber nicht allen Rechnungen den Tagessatz aber kein Stundensatz aus. Ich denke es kommt auf die Vereinbarung mit dem Kunden an. Wenn wir Gesamtleistungen (z.B. 1 Monat Support) verkaufen, dann weisen diese Rechnungen weder einen Stundensatz noch einen Tagessatz auf.
Einige Handwerkerrechnungen die ich gesehen habe weisen einen Stundensatz aus, aber ich kann dir nicht sagen, ob dies eine Pflichtangabe ist. Auf alle Fälle macht so eine Angabe Sinn und die Rechnung für den Kunden transparenter.
viele Grüße,
Andrey
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@Andrey,
danke für deine Antwort.
Ich kenne Stundensatz auch nicht wirklich als häufigen Rechnungsbestandteil, aber du hast Recht, dass es für den Kunden dadurch transparenter wird.
Kann mir noch jemand was dazu sagen, ob oder warum der Zusatz "Soweit nicht anders angegeben, gilt der Zeitpunkt der Rechnungsstellung als Zeitpunkt der Lieferung" nötig ist, wenn ich einfach "Zeitraum 02.05.2010 - 25.06.2010" bei der Rechnungsposition stehen habe. Wie macht ihr das mit dem Lieferungszeitpunkt bzw dem Zeitpunkt der Leistungserstellung?
Gruß
Sebastian
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Hallo it_solutions,
Der Leistungszeitraum muss ausgewiesen werden.
Schreib doch einfach den Satz auf die Rechnung:
Die o.g. Leistung wurde im Zeitraum vom 02.05.2010 - 25.06.2010 ausgeführt.
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@Torsten
danke für die Antwort.
Ok, dann werde ich in Zukunft den Zeitraum so ausweisen und den anderen Zusatz über den Lieferungszeitpunkt weglassen.
Gruß
Sebastian
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