Rechnung - Kassenbuch - EÜR? was denn nun?

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Hallo zusammen,

ich habe schon das Forum abgesucht und leider nichts gefunden.
Ich habe ein Gewerbe und bin Kleinunternehmerin. Ich vertreibe Kosmetik im Onlineshop sowie an Privatpersonen (meist wenn ich jemanden Besuchen gehe) oder in Läden von Freunden.

Nun habe ich meine Einnahmen und Ausgaben in einer Einnahme Überschuss Rechnung in einer Excel Tabelle stehen. Aber wie ist es nun wenn ich etwas verkaufe? Muss ich da sofort eine Rechnung schreiben? Oder reicht es wenn ich einfach hin schreibe "verkauf von Kosmetikprodukt xy" einnahme = 5 Euro.

Muss ich jetzt ein Kassenbuch führen oder reicht das völlig aus? Ich finde es sehr aufwändig, für jedes Teil eine Rechnung zu schreiben.

Und wie ist es wenn ich eingeladen bin und dort Seife verkaufen soll, dabei aber dann 30 Stück verkaufe. Was muss ich dann machen? Brauch ich dann trotzdem ein Kassenbuch oder kann ich einfach schreiben wieviel ich eingenommen habe?

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Antworten

  • +0 -0

    Hallo,

    soviel Ahnung hab ich auch noch nicht. Aber ich denke, du musst nicht unbedingt eine Rechnung erstellen. Es reicht aus, wenn du nur eine Quittung ausstellst. Normalerweise reicht das für ein Kassenbuch aus, wenn es Bareinnahme ist.


  • +0 -0

    hallo und Verzeihung für die späte Antwort,

    da leiderschwathinio schon geantwortet hatte, ist der Beitrag bei uns nicht mehr als offener Beitrag deklarierten und verschwindet somit aus unserem Überwachungssystem. Somit konnte ich ihn leider erst jetzt durch Zufall finden und antworte trotzdem, in der Hoffnung dass es noch hilft.

    Nun habe ich meine Einnahmen und Ausgaben in einer Einnahme Überschuss Rechnung in einer Excel Tabelle stehen.


    dazu haben wir bereits einen kleinen Artikel mit dem Titel

    Kassenbuch mit Excel problematisch

    geschrieben. Ich würde also meine Einnahmen und Ausgaben nicht unbedingt mit der Tabellenkalkulationen Excel durchführen, da hier bekanntlich Zeilen recht einfach zu löschen oder auch einzufügen sind und damit die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (auch wenn sie ihrer nicht unbedingt anwendbar sind, aber empfehlenswerter Weise beachtet werden sollten) nicht eingehalten. Aufzeichnungen dürfen also nicht nachträglich manipuliert seien. Dem kann man Rechnung tragen, wenn man entweder ein Kassenbuch in einer Art Einnahmen und Ausgaben führte oder mit einem richtigen Buchführungsprogramm arbeitet. Bei diesen kann man keine Zeile nachträglich ändern. Beispielsweise Buchführungsprogramme von der Firma lexware.

    Aber wie ist es nun wenn ich etwas verkaufe? Muss ich da sofort eine Rechnung schreiben?


    man muss nicht zwangsläufig eine Rechnung schreiben, es bietet sich jedoch an, um auch selbst den Überblick zu behalten, wer was wann gekauft hat. dabei reicht jedoch auch eine Quittung, die gibt es im Handel in Quittungsblöcken zu kaufen.

    Oder reicht es wenn ich einfach hin schreibe "verkauf von Kosmetikprodukt xy" einnahme = 5 Euro.


    wurde auch gehen, aber dann bitte in einem Kassenbericht oder Kassenbuch.

    hier eine Vorlage für ein Kassenbuch

    Brauch ich dann trotzdem ein Kassenbuch oder kann ich einfach schreiben wieviel ich eingenommen habe?


    Einfach als eine Tageseinnahme in einer Summe erfassen und eintragen.


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