Pflegedienst, Voraussetzungen, Zulassung, Kriterien, Anmeldung
(1 Antwort)wer kann mir sagen was ich für kreterien zur eröffnung eines pflegedienstes
ich erfüllen muß MITARBEITER ETC:
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Hallo URMELCHEN,
ich versuche einmal einige Punkte zu klären, da das Thema nicht ganz einfach ist und sich auch sicher des Öfteren auf gesetzlicher Basis was ändern kann, ich denke da nur an die bevorstehende Gesundheitsreform mit dem neuen Gesundheitsfond.
Wir hatten in unserer Beratung bereits zwei Fälle, wo der Existenzgründer sich als Pflegekraft selbstständig gemacht hat. Dabei wurde jedoch nicht ein eigenständiges Verlegerunternehmen gegründet, sondern die Aufträge wurden von großen Verlegerunternehmen akquiriert und den Existenzgründern als freiberuflicher Pflegekräfte zur Verfügung gestellt. Dabei wurde in Abhängigkeit vom Umsatz einer Provision vom Vermittler berechnet. Der Existenzgründer, also die Pflegekraft hat frei Haus Ort, Auftrag und Umsatz bekommen und musste lediglich diesen Auftrag abarbeiten. Also mit dem Auto oder der Bahn zum Pflegefall oder Patienten fahren, dort entsprechende Arbeiten erledigen, eventuell mit Übernachtung und anschließend zum nächsten Auftrag waren.
Die Voraussetzungen für den freiberuflichen Pflegedienst:
Da die zu pflegenden Personen in der Regel das Geld für die Pflege nicht aufbringen können, muss es über die Pflegekasse, Krankenkasse mitfinanziert und getragen werden. Angehörige, Bekannte und Verwandte sind in vielen Fällen auch nur bereit kurzfristig zu helfen, Wege zu erledigen oder zu Gesprächen zur Seite zu stehen, aber Geld in den Größenordnungen einer regelmäßigen Pflege kann selten zur Verfügung gestellt werden. Wir sprechen hier nicht nur von hunderten von Euro sondern bei schweren Fällen kann das in die tausende gehen und zwar monatlich. Wenn dies auf mehrere Lebensjahre hochgerechnet wird, fallen schnell mal 100.000 € Pflegegeld an. Die Patienten und Pflegefälle bekommen zwar eine gewisse Höhe an Pflegegeld, dieses ist jedoch abhängig von der ihnen zugeteilten Pflegestufe und reicht in vielen Fällen vorne und hinten nicht aus.
Nach unseren Recherchen im Internet (diese sind nicht abschließend, ohne Gewähr und nur zur Beantwortung dieser Frage gedacht) konnte folgendes festgestellt werden:
Einer Krankenkassenzulassung wird in Deutschland für einen Pflegedienst nur gewährt, wenn:
- das Unternehmen mindestens vier Mitarbeiter beschäftigt
- die Pflegedienstleitung sowie deren Vertretung examinierte Pflegekräfte mit - Berufserfahrung im ambulanten und stationären Bereich sind
- fundiert der Weiterbildungen nachgewiesen werden können
- zwei Vollzeitkräfte eingestellt sind
- und noch weitere Voraussetzungen hinsichtlich der Räumlichkeiten
gegeben sind.
Quelle: Existenzgründerportal des BMWi
Wir können an dieser Stelle nur raten, eine umfassende Beratung bei einer gesetzlichen Krankenkasse wie der AOK oder IKK in Anspruch zu nehmen.
Fakt ist jedoch, dass zumindest eine examinierte Ausbildung, welche mE. über zwei Jahre geht und in der Regel selbst finanziert werden muss, vorzuweisen ist.
Weiterer Informationsmöglichkeiten:
Hier ein Forum zum Thema Pflege mit einer ähnlichen Frage, wo man mit Sicherheit weitere Fragen zu diesem Thema stellen kann:
http://www.pflegeboard.de/forum/24815-2-fragen-selbstst-ndigkeit-ambulanter-pflegedienst.html
Auch die IHK ( Industrie- und Handelskammer) hat entsprechende Informationen, was jedoch teilweise in den verschiedenen Bundesländern abweichen kann:
http://www.dresden.ihk.de/servlet/pool?knoten_id=18687&ref_knoten_id=48984&ref_detail=portal&ref_sprache=deu
Es existiert sogar eine Broschüre zum Thema Existenzgründung im Pflegebereich oder sozialen Bereich vom Existenzgründerportal des BMWi:
Hier der Link dazu (PDF notwendig) - Ganz neue im Juli 2008 herausgekommen -
http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/publikationen/gruenderzeiten/gz_55.pdf
Ich hoffe das reicht erstmal zur kurzen und knappen Erläuterung des Themas sowie der Vorstellung von weiteren Publikationen und Recherchenmöglichkeiten. Es wäre schön, wenn sie zu ihrem Thema in unserem Forum weitere Infos veröffentlichen, oder auch Ergebnisse aus ihrer Recherche und Ihrer Existenzgründung anderen Lesern präsentieren.
Gerade viel mehr noch ein, dass es mit Sicherheit einen Unterschied im Pflegebereich zwischen der häuslichen Pflege, sie fahren also zu den Leuten nach Hause in einer Art Reisetätigkeit oder Reisegewerbe und dem Aufbau einer eigenen Pflegeeinrichtungen, sie holen also die Pflegepersonen zu sich in ihrer betrieblichen Räume und pflegen nicht mehr Vorort.
Auch das Thema der Art der Einkünfte sollte an dieser Stelle eine Rolle spielen. Wenn Sie examinierte Pflegerin oder Krankenpfleger und sind, dann werden sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit haben (also Freiberufler sind sein), andernfalls könnte es sich wohl um eine gewerbliche Tätigkeit anmelden. Der Unterschied und die genaueren Informationen dazu wird mit Sicherheit unserer Steuerberater hier im Forum, Herr Kexel, beantworten können.
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