nur kleinkram
(1 Antwort)hallo zusammen,
habe mich seit gestern ein bisschen umgeschaut und hoffe das mir eventuell jemand von euch helfen kann.
mir ist in letzter zeit aufgefallen das einige leute die ich "vom sehen" kenne, irgendwo günstig sachen (z.b. modeschmuck, kleidung, spielzeug, etc) günstig bei irgendwelchen discountern einkaufen und später teurer wieder verkaufen.
ich war auch schon am überlegen soetwas zu machen (im kleinen stil) um mir ein kleines bisschen dazu zu verdienen.
nun meine frage:
1: braucht man dafür einen (neben)gewerbeschein?
2: wenn ja, ab wann braucht man den (erst ab einer größeren menge ware)?
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Antworten
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Hallo D-Mann,
ein Gewerbe ist immer dann anzumelden, wenn man etwas nachhaltig, also immer wieder verkauft. allein die gewerbliche tätigkeit, wareneinkauf reicht da schon aus. hier eine seite, wo das thema schon ausführlich behandelt wurde:
kleinunternehmer bei Ebay
Übrigens, ein Nebengewerbeschein gibt es nicht. Entweder es ist ein Gewerbe oder nicht. Das Gewerbeamt macht da keinen Unterschied, nur das Finanzamt. Stichwort Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerreglung. einfach mal danach suchen oder auch im lexikon die begriffsdefinitionen durchlesen.
Beim Nächsten Mal eine etwas aussagekräftigere Überschirft wählen. Andere Leser können sie darunter sonst ncihts vorstellen. Danke
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