Nebengewerbe anmelden/Definition

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Hallo, eine frage zur Anmeldung eines „Kunsthandwerk“ als Nebengewerbe/ Kleingewerbe

Wie ist die Definition eines Kunsthandwerkes? Und wie ist es mit der Handwerkskammer und der Anmeldung zum Nebengewerbe?

Wenn jemand Werkstücke (Truhen/Wachstafeln/Hocker usw.) aus Holz/Metall und anderen Materialien im Mittelalterlichen Stile designt, herstellt und diese zum Kauf anbietet! Aber keinen gelernten „Holzberuf“ hat.

Da die HWK dies dem Schreinerhandwerk zuordnet.
Kann die HWK da Probleme machen?
Oder geht es sie nichts an?

Das ganze ist eine Nebentätigkeit mit einer geringen Gewinnabsicht. Ca. 3000€ Umsatz!
Mit der Tätigkeit wird auch keinem Schreiner oder ähnlichem Konkurrenz gemacht.

Oder ist es besser das als Künstlerische Tätigkeit zu definieren!?

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    Ich weiß nicht ob du oder jemand anders das in einem anderen Forum schon mal gefragt haben, aber meine Antwort bleibt dieselbe:

    Melde dich beim Finanzamt als Freiberufler. Sprich definiere das ganze als Kunst.. Das erspart dir einiges

    Für den Fall das du es in dem anderen Forum nciht warst hier noch die Erklärung:

    Wenn du ein Gewerbe anmeldest, fällst du mit dem Bau von truhen und Möbeln automatishc unter handwerk, sprich du wirst an die Handwerkskammer verwiesen, welche dir nur gestatten ein Gewerbe anzumelden, wenn du dafür einen Gesellen oder Gar Meister aus dem Schreinerhandwerk engagierst... Bei deiner Gewinnerwartung ist das Natürlich Schmonsens...

    Also deklariere es als Kunst/künstlerische Tätigkeit, das kannst du als Freiberufler ohne Probleme machen, egal welches Material du zugrunde legst. Wichtig ist dabei, das dein Verkauf, keine Professionelen Ausmaße annimmt. Dann könnte die Grundlage Kunst schnell ins Hintertreffen geraten...

    Ahanit


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    Kann die HWK da Probleme machen?
    Oder geht es sie nichts an?


    selbstverständlich geht die Handwerkskammer dieses Problem etwas an, die wollen ja schließlich Mitglieder bekommen. Außerdem gibt es ja noch die so genannte Pflichtmitgliedschaft für Handwerker in der Handwerkskammer. Wenn die also feststellen, dass Du mit deiner Tätigkeit kein Künstler, sondern ein Handwerker bist, bist du automatisch dabei. Die genaue Unterscheidung und die genauen Kriterien kenne ich nicht im Kopf. Da solltest du wirklich mal mit der Handwerkskammer sprechen oder dir Informationsmaterial zuschicken lassen. vielleicht auch telefonisch anonym.

    lies mal unsere Artikel zum Stichwort Handwerkskammer und Pflichtmitgliedschaft:

    Die IHK Mitgliedschaft bald Vergangenheit?

    Hier ist noch ein Beitrag im Forum:
    Kleingewerbe und IHK

    Hier habe ich noch einen Beitrag zum Stichwort Handwerkskammer und Holz gefunden:
    Spielgeräte aus Holz und mehr-Welche Art Gewerbe?

    Tipp: Bitte selbst mal mit der Suche im Forum nach bestimmten Wörtern wie HWK, Handwerkskammer, Holz, Mitgliedschaft oder Mitglied usw. suchen.


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