Nebenberuf selbstständig und Einkommensteuer
(4 Antworten)Meine Frage:
Wenn man im Nebenberuf selbstständig ist, die Einkommensteuer errechnet sich dann nach der Summe der Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und Nebengewerbe abzgl. der Ausgaben für die Durchführung des Nebenerwerbs ( Arbeitszimmer, Pkw, Telefon etc.) und abzgl. sonstiger Abzugspauschalen wie Werbungspauschale (so man denn nicht mittels Belegen nachweist, dass man über der Pauschale liegt). Wobei man über die Selbständigkeit etliches steuerlich geltend machen kann, was einem als nur lohnabhängig Beschäftigter nicht möglich ist. Also angenehmen, wenn ich mit meinerSelbstständigkeit Verluste mache kann ich das bei Einkommensteuer aus nicht selbständige Arbeit geltend machen.
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Ich weis gar nicht worauf ich antworten soll. Was da steht ist alles richtig, wo ist die frage?
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Soweit mir bekannt ist, können Verluste aus selbständiger Tätigkeit nicht mit der Einkommensteuer aus nichtselbständiger Tätigkeit verrechnet werden.
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Torsten
Ich weis gar nicht worauf ich antworten soll. Was da steht ist alles richtig, wo ist die frage?
meine Frage war eben ob ich Verluste aus selbständiger Tätigkeit mit der Einkommensteuer aus nicht selbständiger Tätigkeit verrechnen kann.
Der Philip meint dass das nicht geht.
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Hallo,
also ein Blick in das Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung.
Im Einkommensteuergesetzt steht aber sehr wohl, dass Verluste aus selbständiger Arbeit mit positiven Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu verrechnen sind. Da gibt es noch nicht einmal ein Wahlrecht. Man spricht hier vom sogenannten vertikalen Verlustausgleich.
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