Muss man für den Gründungszuschuss ein Nebenerwerb in ein Hauptgewerbe ummelden?
(3 Antworten)Hallo Forum,
ich war fast 18 Jahre in einer großen Firma beschäftigt und habe seit ca. 15 Jahren mein Gewerbe im Nebenerwerb angemeldet und auch vom Arbeitgeber genehmigt. Vor 8 Monaten durfte ich betriebsbedingt in eine Transfergesellschaft wechseln, bei der ich jetzt gekündigt habe, um mich Selbstständig zu machen.
Die Kündigung bei der Transfergesellschaft zum Zweck der Existenzgründung führt nicht zu Sperrung von ALG I, bzw. dem Gründungszuschuss. Das ist mit der Agentur geklärt.
Was ist aber jetzt mit der Tatsache, dass ich dieses Gewerbe bereits seit 15 Jahren im Nebenerwerb ausübe?
Muss ich, unabhängig vom Gründungszuschuss, das Nebengewerbe zum Hauptgewerbe ummelden? Und wenn ja, wo bzw. wie?
Danke für eure Antworten
Thomas
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Antworten
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Hallo Thomas,
Muss ich, unabhängig vom Gründungszuschuss, das Nebengewerbe zum Hauptgewerbe ummelden? Und wenn ja, wo bzw. wie?
Nein, eine derartige Ummeldung gibt es nicht. Mal etwas in Deutschland, was quasi von allein geht. Wenn Du den Gründungszuschuss beantragt, machst du automatisch die Angabe, dass du mehr als 15 h die Woche für dieses Gewerbe tätig bist. Somit ist die hauptberufliche selbständigkeit damit besiegelt. Es kann gar nicht vorkommen, dass du den Gründungszuschuss für ein Nebengewerbe bekommst. Somit gibt es auch keine Ummeldung beziehungsweise es ist keine notwendig, denn die Krankenkassen erfahren ja auch von einer Existenzgründung, und wissen daher, dass es hauptberuflich ist.
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Hallo Torsten,
vielen Dank für deine Antwort.
Schön zu hören, dass mal was ohne großen Aufwand funktioniert.
VG
Thomas
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Hallo Thomas,
ich habe seit dem 1. August auch ein Gewerbe angemeldet.Jetzt wurde die Festanstellung gekündigt und ich möchte mich mit der Selbstständigkeit über Wasser halten.
Kannst du mir sagen, ob man den Gründerzuschuss dennoch erhält, obwohl das Gewerbe schon angemeldet ist?Viele Grüße,
Leigsnering
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Hallo Leigsnering,
das war ja bei mir auch so. Ab wann du das Gewerbe betreibst ist unerheblich. Wichtig ist, dass du nicht mehr als 15 Wochenstunden tätig warst. Dann gilt es als Nebengewerbe und du bekommst deinen Gründungszuschuss.
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