Miete der Studioräume

(7 Antworten)
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Hallo!

Also, ich möchte im Sommer ein kleines Wellness-Studio eröffnen.
Nebenbei, denn mit 4 Kindern bleibt dann nicht allzuviel Zeit übrig.
So mit Figurbehandlungen, Wellnessmassagen und das Jahr drauf kommt dann noch Fußpflege dazu (nach bestandener Prüfung:-))

Meine Schwiegereltern besitzen ein Haus mit Einliegerwohnung, die sie nicht brauchen.
Sie wollen mir diese Wohnung gerne zur Verfügung stellen, um mein Studio zu eröffnen.
Jetzt die 2 eigentlichen Fragen:
Reicht es, wenn die beiden mit der gewerblichen Nutzung einverstanden sind, oder muß ich das auf der Gemeinde beantragen?

Und - muß mein Schwiegervater Miete von mir verlangen?
Er möchte es eigentlich nicht, hat aber Bedenken, daß es da irgendeine Regelung gibt, die ihn eben dazu verpflichtet.

Wäre super, wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet!

Gruß,
Andrea

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Antworten

  • +0 -0

    Danke für die Frage, aber die wird wohl Steuerberater Kexel beantworten müssen. Vielleicht vorab zum besseren Verständnis:

    Geht es bei Frage eins um das Thema Gewerbeanmeldung oder nur um die Frage der erlaubten oder nichterlaubten gewerblichen Nutzung eines Gebäudes?


  • +0 -0

    Hallo Torsten

    Bei der Frage geht es nur darum, ob ich überhaupt die Wohnung gewerblich nutzen darf - ohne besondere Antragstellung.

    Daß ich mein Gewerbe anmelden muß, ist logisch:-)

    Jedenfalls schonmal danke - mal abwarten, was mir Steuerberater Kexel noch antwortet.

    Gruß,
    Andrea


  • +0 -0
    ob ich überhaupt die Wohnung gewerblich nutzen darf - ohne besondere Antragstellung.


    Das sollte kein Problem sein, beim Gewerbeamt muss man dass jedenfalls nciht angeben. Nur der Vermieter muss zustimmen und sollte daher unterrichtet werden. das gewerbeamt hat zwar besondere vorstellungen bei geschäftsräumen (raumhöhe, notausgang etc.) aber das wird in der regel nie von vornherein geprüft, wenn man nciht expliziet nachfragt. Auch beim Gewerbeamt gilt: Wer viel Fragt bekommt viele antworten und unter umständen werden auch schlafende hunde geweckt


  • +0 -0

    Hallo,
     

    ob ich überhaupt die Wohnung gewerblich nutzen darf - ohne besondere Antragstellung.


    Wer viel Fragt bekommt viele antworten und unter umständen werden auch schlafende hunde geweckt


    Dieser Antwort kann vom Grundsatz her zwar zugestimmt werden, aber wenn man erst mal Investitionen getätigt hat und es dann erst später - ggf. erst nach Jahren - zu Problemen kommt ist der finanzielle Verlust wahrscheinlich größer.

    Es gibt z.B. auch "böse" Nachbarn, die sich über zu viel parkende Autos gestört fühlen.

    Informationssammlung vorweg sollte die Devise lauten.
    Warum nicht beim Gewerbeamt und beim Bauamt unverbindlich nachfragen?
    Fragen kostet noch nichts.



    Und - muß mein Schwiegervater Miete von mir verlangen?


    Nein - hierzu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.
    Die unentgeltliche Überlassung kann jedoch, unter weiteren Voraussetzungen, als Schenkung ausgelegt werden, die jedoch nach dem geschilderten Sachverhalt (relativ niedrige Miete), aufgrund zustehender Freibeträge, zunächst zu keiner Schenkungsteuer führen dürfte. Aktueller Freibetrag von 10.300 EUR für alle Zuwendungen innerhalb von 10 Jahren.

    Gruß

    Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
    http://www.steuernplusberatung.de


  • +0 -0

    Ist zwar schon gelaufen, dennoch...

    Ein Gewerbe darf in Wohnräumen nicht ohne Zustimmung des Bauamtes ausgeübt werden.
    Hier ist zwingend ein Antrag zur Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt
    einzureichen.
    Sofern ausreichend eigene Parkplätze vorhanden sind, die Kundenzahl gering ist, wird dem auch in Wohngebieten üblicherweise stattgegeben.
    Etwa eine Woche vor Betriebsbeginn findet eine Begehung statt.


  • +0 -0

    Ich plane einen Büroservice, den ich vorwiegend bei meinen Kunden ausführen werde. Mitarbeiter habe ich keine. Kunden werden mich auch nicht aufsuchen.

    Nun wollte ich dem Bauamt (lt. Aussage des Mitarbeiters bei Z.U.G.) informell Bescheid geben, daß ich unser Arbeitszimmer als Büro nutzen möchte.

    Antwort war, daß ich einen MEGA-Antrag stellen muß mit Grundriß der Wohnung, Lagekarte des Grundstücks und mega Erklärung was ich wann, wo und wie machen möchte!

    Wo bekomme ich jetzt die Unterlagen her?? Lt. dem Beamten ist in der Nutzungsverordnung vom Bauamt eine Auflistung der Unterlagen die ich beizubringen habe... Ich finde aber nix.

    Vllt. hat ja jemand die gleichen Probleme wie ich??

    Danke für Antworten

    LG.
    Tanja


  • +0 -0

    Das Zauberwort nennt sich "Antrag auf Nutzungsänderung". Hierfür sind u.a. der Grundrissplan des Architekten vom Grundstück und aller Etagen vorzulegen. Diese Unterlagen sind dann 4-fach zu kopieren und alle Seiten mit Datum und Ort zu unterschreiben. Das Bauamt informiert die Bezirksregierung und das Gewerbeamt.
    Dein Fall würde ich persönlich der Rubrik "schlafende Hunde wecken" zuordnen. Mein Rechtsverständnis sagt mir zudem, dass hier kein Antrag gestellt werden muss, da du dein Büro sicherlich auch privat nutzt und kein bzw. sehr wenige Kunden zu dir kommen.
    Mal schaun was die Experten sagen.


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