Lieferservice
(1 Antwort)Hallo,
ich wollte gerne einen Getränkelieferservice eröffnen und wollte fragen was ich das alles zur anmeldung brauche. Ist das mir einer einfachen Gewerbeanmeldung getan?? Falle ich da in die Kleinunternehmerregelung??
Würde mich über ein paar Infos freuen.
Gruß Artur
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Hallo,
der Anfang ist die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Aufgrund dieser Anmeldung werden alle wesentlichen weiteren Institutionen ( Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft, etc.) informiert. Diese schicken dann ihre eigenen Fragebögen oder Gewerbeanmelde-Formulare zu.
"Von der Wiege bis zur Bare, Formulare - Formulare."
Die Kleinunternehmer-Regelung ist in erster Linie eine umsatzsteuerliche Regelung. Betragen die Umsätze im Kalenderjahr weniger als 17.500 EUR, dann unterliegt man als Kleinunternehmer nicht der Umsatzsteuer. In den eigenen Rechnungen darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, und somit muss auch keine ans Finanzamt abgeführt werden.
Der Gewinn (Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben) unterliegt allerdings ganz normal der Einkommensteuer. Gewerbesteuer fällt bei dieser Größenordnung keine an.
Weitere Fragen gerne ans Forum
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/ Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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