Kurzarbeitergeld und Nebengewerbe
(2 Antworten)Hallo zusammen!
Bin seit ca. 1 Jahr in Kurzarbeit und so soll es wohl auch das nächste halbe Jahr noch sein. Jetzt habe ich gedacht, ich mache mit meinem Hobby noch ein paar Euronen, damit die Kasse wieder einigermaßen stimmt und ich im Falle einer Arbeitslosigkeit noch auf etwas aufbauen kann. Ich nähe Kleidung für meine Tochter und alles, was man sonst noch so nähen kann: Taschen, Kissen usw.
Habe mich bei 2 Shopanbietern angemeldet, um dort die Sachen zu verkaufen und auch ein Kleingewerbe angemeldet. Es wird sicher noch einige Zeit brauchen, denke aber, dass ich hier auf längere Sicht einen guten Nebenverdienst hinkriegen kann.
Und dann les ich erst heute(!) das hier:
Kurzarbeit (100%) und vorher noch Nebengewerbe angemeldet
Jetzt bin ich schon ganz schön geknickt und weiß nicht, ob ich die Sache trotzdem durchziehen soll.
Wieso sind diejenigen im Vorteil, die bereits vor Kurzarbeit ein Nebengewerbe hatten!?
Mein erster Gedanke war: Gewerbe abmelden, evtl. auf meinen Mann. Geht aber auch nicht, da er Krankengeld bezieht, auf Kündigung wartet und evtl. keinen Gründungszuschuss bekommt, wenn er selbst ein Gewerbe starten möchte ..... ?
Dann hab ich noch eine Frage: ich beziehe meine Stoffe oft auf Märkten, wo es recht hektisch zugeht und alles proppevoll ist. Da ist es mir selbst in dem Gedränge entgangen nach Quittungen zu verlangen. Kann ich die Ausgaben hier einfach selbst anführen?
Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wieviel ich nebenbei verdiene (was ich ja noch gar nicht weiß)?
Freue mich auf Antwort.
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Hallo Rosenrot,
Wieso sind diejenigen im Vorteil, die bereits vor Kurzarbeit ein Nebengewerbe hatten!?
Die deutsche Bürokratie ist nicht immer verständlich.
Zu deinem Fall haben wir in unserem Magazin einen übersichtlichen Beitrag mit Bespielen, wie das Kurzarbeitergeld berechnet wird und in wie weit der Nebenverdienst angerechnet wird: Ausübung eines Nebengewerbes während der Kurzarbeit
Kann ich die Ausgaben hier einfach selbst anführen?
Das sollte nicht zur Regel werden, aber im Notfall kannst du einen Eigenbeleg erstellen.
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