Kleinunternehmer, Kosten über Kosten, Sozilaversicherung usw.
(2 Antworten)So, nun bin ich ein Kleinunternehmer und alles ist problematisch. Meine Tätigkeit beschränkt sich auf Grafikbearbeitung, Airbrush, Wandgestaltung, Kunst, Dozentenarbeit usw. Ich bin aber auch bei einem renommierten Unternehmen in Vollzeitbeschäftigung.
Nach einigen Gesprächen mit der IHK, Handwerkskammer, Finanzamt, Künstlerkasse und sonstige Ämter, wurde mir gesagt, dass ich einen Malerbetrieb eröffnen muss und ich einen Eintrag in die Rolle brauche, da ich Malermeister bin und kein anerkannter Künstler (außerdem arbeite ich mit Lackfarben !!). Eventuell werde ich die Möglichkeit nutzen und auch mal 2-3 Zimmer im Jahr tapezieren. Das zweite Jahr werde ich wahrscheinlich noch Kleinunternehmer bleiben. Die gesamte Prozedur habe ich auch durchgeführt.
Nun schreibt mich die Rentenversicherungsanstalt an und verlangt einen Beitrag von mir. Für mich ist das problematisch, da ich mein Unternehmen mit 100 € gestartet habe. Die Kunden kommen langsam aber sicher, doch mit Kontoführung und Beiträge an die Kammer verdiene ich natürlich noch nicht viel. Ich wollte mich ohne Ausgaben (ausgenommen Material usw.) hocharbeiten. Voraussichtlich werde ich so im ersten Jahr einen Umsatz von 3000 – 8000 € machen.
Habe ich einen Fehler gemacht, oder muss mann mehr zahlen, als man einnimmt??
Gewerbe ist angemeldet 20 €
Anmeldung beim Finanzamt ( Steuernummer vorhanden) kostenfrei
Nutzung der Kleinunternehmerregelung (Einnahmeüberschussrechnung)
Eintrag in die Handwerksrolle vorgenommen (Anlage A) 120 € jährlich
Rentenversicherung (75 – 300 €?!?!?)
Was hat das nun mit der Rentenversicherung auf sich?
Alle haben Bemessungsgrenzen
Finanzamt 17500 € ( Umsatz)
Gewerbesteuer (ab 5000 Gewinn?!)
Rentenversicherungsanstalt (Regelbeitrag zwischen 75 – 500?!) Bemessungsgrenze 400 €/Monat)
Ist da Umsatz oder Gewinn gemeint?!
Anfangs sah alles sehr einfach aus, (Gründerhandbuch usw.) doch alles verstrickt sich nun zunehmend und jede Behörde oder sonstige werfen einem nun einen Stein in den Weg.
Für mich schaut es so aus, dass, wenn ich mal 2 Monate keine Aufträge habe, mich die anfallenden Gebühren und Beiträge den Kopf kosten.
Oder habe ich da was in den falschen Hals bekommen?
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Antworten
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Tja - Geld spart man, in dem man vorher welches ausgibt.
Soll heißen, hätten Sie vorher den fachlichen Rat eines Steuerberaters in Anspruch genommen - Kosten für ein Erstberatungsgespräch maximal 180 EUR - hätten Sie sich Ihre vielen Fragen jetzt erspart und den Ärger obendrein.
Es ist aber nicht zu spät Ihren Fehler zu korrigieren - gehen Sie zu einem Steuerberater - wir beißen nicht - unsere Kosten können Sie steuerlich absetzen.
Selbständige Handwerker unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.
Maßgeblich für die diversen Beiträge und Steuern ist in der Regel der Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben).
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Nun, nicht gleich den Kpf in den Sand stecken, jede Geschäftseröffnung ist zuerst eine Investition in die Zukunft. D.h. es ist auch erst mal Geld vorzuschiessen (oder Manpower). Damit dies nicht so bleibt, sollten sie sich zum Einen einen Geschäftsplan erstellen und zum anderen Aquise betreiben, Werbung betriebn, Netzwerke pflegen und vor allem Ihre Preiskalkulation anschauen.
Ich pflichte dem Vorschreiber bei: entweder setzen Sie sich selbst über Ihre Finanzen oder suchen sich Hilfe.
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Über den Autor

- me. Stefan van den Hoogen
- Geboren am 25.07.1976 in Mönchengladbach. Malermeister und Künstler. Mein Unternehmen: Gründung 01.01.2009 Atelier van den Hoogen, Ihr Maler- & Lackierermeisterbetrieb mit Stiel!
- http://www.atelier.van-den-hoogen.de
- Tel.: 0177 3518223
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