Kleinunternehmer? Gewerbe anmelden?
(1 Antwort)Hallo,
bin im ungekündigten Arbeitsverhältnis beurlaubt weg. KIndeserziehung. Stelle selber Einzelstücke von PErlenschmuck und Kinderkleidung her. Die KInderkleidung nähe ich in meiner Freizeit selber und kaufe den Stoff selber im Einzelhandel als Privatperson. Möchte nun meine selbstgenähten Kindersachen u. den PErlenschmuck u.a. durch Mundpropaganda u. Internet verkaufen. Muß ich ein Kleingewerbe anmelden? Geht das trotz Arbeitsverhältnis überhaupt? Der Verdienst liegt unter 410,- Euro. Bin verheiratet u. werde mit meinem Mann zus. veranlagt. Was muß ich in der Steuererklärung angeben? Muß ich Belege über die Verkäufe haben? Wie sieht es mit Kranken und Rentenversicherung aus? Muß ich mich selbst versichern? (Bin über meinen Mann zur Zeit Familienversichert) Die Tätigkeit als Kleinunternehmer würde sich ja bei zus. Abgaben nicht lohnen? Hoffe Sie können mir bei meinen ganzen ungeklärten Fragen helfen...kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus Danke im voraus
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
Danke für die Frage, welche ich versuche zu beantworten.
Für die steuerlichen Teile wird Ihnen Steuerberater Kexel antworten.Muß ich ein Kleingewerbe anmelden?
Die Gewerbeordnung verlangt die Anmeldung, da Sie regelmäßig verkaufen. Egal ob Sie an Privatleute oder im Netz verkaufen, auch eBay zählt dazu.Geht das trotz Arbeitsverhältnis überhaupt?
Ja, nur mit dem Chef absprechen, wenn der nichts dagegen hat, sollte das kein Problem sein.Der Verdienst liegt unter 410,- Euro. Bin verheiratet u. werde mit meinem Mann zus. veranlagt. Was muß ich in der Steuererklärung angeben?
Das wird Stb Kexel beantworten.Muß ich Belege über die Verkäufe haben?
Besser ist es, da nur über die Belege der direkte Zusammenhang nachweisbar ist. Keine Buchung ohne BelegWie sieht es mit Kranken und Rentenversicherung aus?
Nicht bei einem Nebengewerbe. Bei Hauptgewerbe ja. Rentenversicherung ist in den meisten Branchen eh freiwillig.Muß ich mich selbst versichern? (Bin über meinen Mann zur Zeit Familienversichert)
Wenn Nebengewerbe bis max. 15 Stunden die Woche angemeldet ist, kann weiter über die Familienversicherung versichert werden. Das spart unheimlich Geld.
Puh, ich hoffe das ist so erst mal ok.
Im Zweifel noch mal bei eienr Kammer erkundigen, IHK, HWK oder auch Gewerbeamt bzw. einSteuerberater wird sicher auch mal kostenfrei eine Antwort erteilen.
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
- E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Nebenberufliche Selbständigkeit und ALG 1 – dieser Freibetrag steht Unternehmern zu
- Private Nutzung als Kleinunternehmer - Auswirkung auf den Gesamtumsatz
- Speedgründung - über Nacht selbständig
- Wie unterscheiden sich Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Einzelunternehmen und Nebengewerbe?
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen