Kleinunternehmer; Abschlag ans Finanzamt?
(2 Antworten)Einen wunderschönen guten Tag zusammen.
Ich brauche mal bitte eure Hilfe bei einem Thema, zu dem ich keinerlei konkrete Aussage finden kann.
Ein paar kurze Eckdaten. Ich bin hauptberuflich Angestellter als Sachbearbeiter bei einem großen Pakedienstunternehmen und möchte nun als Nebenerwerb (was ich schon seit ein paar Jahren als 400€ Jobber mache) ein Gewerbe für die Tätigkeit als Lichttechniker/ Visual Designer anmelden.
Jetzt finde ich hierzu im Netz auch alle Angaben die ich brauche, alle steuerlichen Eckdaten und Fristen, jedoch ist mir eine Sache noch völlig unklar.
Muss ich, als vom Finanzamt als Kleinunternemher eingestuft, monatliche Abschläge ans Finanzamt zahlen? Wenn ja wie werden diese errechnet? Wenn nein, muss ich überhaupt nichts an FA zahlen, oder erst am Ende des Jahres für das ganze Jahr?
Ich hoffe Ihr wisst was ich meine und mir kann hier irgendwer weiterhelfen.
Vielen lieben Dank schonmal im Vorraus!
Der Titcher
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Antworten
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Hallo,
Muss ich, als vom Finanzamt als Kleinunternemher eingestuft, monatliche Abschläge ans Finanzamt zahlen?
Kleinunternehmer ist ein rein umsatzsteuerlicher Begriff. Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus und müssen demzufolge auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.
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Wie es einkommensteuerlich bei Ihnen aus Sie, können wir an dieser Stelle nicht prüfen. das sollte dann Ihr Steuerberater mit ihnen besprechen, da es hierbei auf ihre Einkünfte, eventuell die Ihre Frau und die sonstigen Umstände ihrer steuerlichen Situation ankommt. Nur soviel, verdienen sie viel ohne darauf bereits Lohnsteuern gezahlt zu haben, entsteht am Jahresende in der Regel eine größere Nachzahlung zur Einkommensteuer. Daraus wird das Finanzamt unter Umständen eine so genannte Einkommensteuervorauszahlung für das nächste Jahr festlegen. Mehr dazu im Artikel mit dem Titel Grenzen für Einkommensteuervorauszahlungen ab 2009 erhöht
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