Kleinunternehmen - Dienstleistung

(3 Antworten)
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Hallo,
ich habe vor mich nebenberuflich selbstständig zu machen und folgende
Dienstleistungen anzubieten:
Abrechnung von Lohn und Gehalt (Kleinbetriebe)
-Minijobbern und geringfügig Beschäftigte
Lohnsteuererklärung für privat Leute
allg. Büroarbeiten ( keine Bilanzen)

Ich bin gelernte Industriekauffrau bzw. Programmiererin mit 20 Jahren Erfahrung in der Personalarbeit und Betreuung Abrechnungssystemen (software - Installation Wartung etc)
Meine Frage 1: Darf ich das alles anbieten oder komme ich da den Steuerberatungen ins Gehege. Insbesondere bei der Lohnsteuer?

Frage2: Muß ich mich bei einer Berufsgenossenschaft anmelden?

Lieben Gruß

Iris

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Antworten

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    Hallo,

    bevor Sie sich, wenn auch nur nebenberuflich, selbtändig machen möchten, auf einem Rechtsgebiet, in dem es nur so von Beschränkungen wimmelt, sollten Sie sich sehr eingehend informieren.

    Dafür reicht der Rahmen dieses Forums nicht aus.

    Im Übrigen könnte auch eine Fortbildung vielleicht nicht schaden. Denn wenn schon am Anfang falsche bzw. nicht vorhandene Begriffe verwendet werden
     

    Lohnsteuererklärung für privat Leute


    gibt es nicht, stellt sich für den Fachmann die Frage:

    "Wie wird dann erst die Qualität der eigentlichen Arbeit sein?"

    Die Erstellung von Einkommensteuererklärungen ist nicht zulässig. Dies ist im Wesentlichen nur Steuerberatern vorbehalten. Lediglich Lohnsteuerhilfevereine dürfen noch in sehr eingeschränktem Umfang Einkommensteuererklärungen erstellen.

    Die Durchführung von Lohnabrechnungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ist dagegen zulässig.

    Eine Pflichtmitgliedschaft und damit Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft besteht nicht, sofern keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigt werden. Aber wenn Sie Lohnabrechnungen erstellen wollen, sollten Sie sich auch mit dem Beitragsrecht der Berufsgenossenschaften auskennen. Denn die Sozialversichrung, wozu auch die Berufsgenossenschaft gehört, rechnet auch zur Lohnabrechnung.

    Mit einer Software alleine lässt sich keine korrekte Lohnabrechnung erstellen.

    Sie sollten vor allem über eine Berufshaftpflichtversicherung nachdenken.

    Gruß

    Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
    http://www.steuernplusberatung.de


  • +0 -0

    HAllo,

    bei der Hilfeleistung in Steuersachen kann ich Stb Kexel nur beipflichten. HIer das GEsetz dazu:

    § 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
    http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__3.html

    § 4 Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
    http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__4.html

    § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
    http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__5.html

    Also lieber lassen. Büroservice ja, ich würde Ihnen empfehlen sich mit der Programmierung selbständig zu machen, da können sie mehr Geld verdienen und kommen nicht mit dem GEstez / den Steuerberatern in Konflikt.

    Tipp: Programmieren von PHP, Ajax ist besodners gefragt.

    Frage 2: Berufsgenossenschaft: Warten Sie ab, bis die sich melden. Sonst Füße still halten.

    Zur Berufshaftpflichtversicherung stimme ich Herr Kexel zu. Da empfehle ich Ihnen einen Vergleich oder eine unverbindliche Anfrage unter http://www.tarifevergleichen.com/gewerbeversicherung-vergleichen/


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    Ein Büroservice ist auch nicht mal eben so aufgebaut.
    Schließlich gibt es da schon etliche Firmen in dem Segment, wie z.B. tel-inform.com.

    Muß man also genau abwägen, wer die Zielgruppe sein soll.


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