Kleingewerbe trotz Privatinsolvenz
(1 Antwort)hallo
Ich lebe mit meiner Frau und deren 3 Kinder zusammen habe selbst auch noch ein eigenes Kind.
ich befinde mich seit 9 Monten in der Privatinsolvenz.
Gehe Hauptberuflich arbeiten wo ich ca 1000-1200 Euro verdiene und bekomme mit meiner Frau zusammen noch hartz4 unterstützung.
ich könnte jetzt wen ich möchte noch im Internet arbeiten da ich sehr gut im programieren bin hat mich eine firma gefragt ob ich bei ihnen arbeiten will.
würde dort im monat ca 400-600 Euro verdienen.
Die einzige vorraussetzung wäre ich müsste ein gewerbe anmelden.
jetzt meine frage darf ich eing Kleingewerbre anmelden trotz Priavatinsolvenz.
Da meine Pfändbarer betrag ca 1500 Euro ist. Was muß ich dann abgeben bzw wem muß ich das abgeben.
ich habe vor vom arbeitsamt wegzukommen. Deshalb will ich dieses auch machen. Weiß aber nicht ob ich mich da ins eigene fleisch schheide bekomme vom am bzw wir bekommen vom ca 200-400 Euro monatlich.
meine Frau arbeitet auch noch auf 400 Euro.
ausgaben habe ich durch das gewerbe nicht bloß meine telrechnung und vielleicht ein anteil vom strom aber mehr nich
ich hoffe ihr könnt mir helfen
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Antworten
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Hallo tulu,
lustiger namejetzt meine frage darf ich eing Kleingewerbre anmelden trotz Priavatinsolvenz.
Das kann ich leider nciht beantworten, da cih mcih mit dem INsolvenzrecht nicht auskenne. Ein Rechtsanwalt sollte das wissen und so weit ich weiß bekommen sie die kosten dafür von der ARGE ersetzt. Versuchen Sie diesbezüglich mal auf diesem Portal zu recherchieren:
http://www.gegen-hartz.de/ dort existiert ein Forum und auch Urteile etc. sind vorhanden.
Werden Sie nciht von einem Insolvenzbetreuer oder Insolvenzverwalter begleitet? So ein Peter Zwagert? (Ne, der wird wohl Peter Zwegat geschrieben, egal) Der müsste das wissen. Oder auch das Gewerbeamt bzw.- die IHK.
Meiner Meinungnach sollte das kein Problem sein, da sie ja damit ihr einkommen erwirtschaften und was eben zu viel istm, kann zur schuldentilgung herangezogen werden, daher kann ich mir nciht vorsdtellen, dass eben das tilgen der schulden verboten sein soll. aber wissen tue ich es nicht.
übrigens arbeiten wir mit den rechtsanwälten von anwalt.de zusammen. da bekommen sie schon für ein paar euro eine rechtsverbindliche auskunft. einfach mal testen unter http://www.gruenderlexikon.de/rechtsberatung.phpDa meine Pfändbarer betrag ca 1500 Euro ist. Was muß ich dann abgeben bzw wem muß ich das abgeben.
Sorry, das ist auch ein Fall für den Experten. Wir sind Gründungsberter und für die Existenzgründung zuständig.ich habe vor vom arbeitsamt wegzukommen. Deshalb will ich dieses auch machen.
Das ist erfreulich, dann nehmen Sie den Job an (wenn sie sich erkundigt haben). ICh versichere ihnen, dass sie als programmierer ncoh wesentlich mehr verdienen können als die 400 EUR (eigene Erfahrungen)
Tipp: Programmierer werden gesucht wie selten was. Googlen Sie mal rum oder lesen sie bei den großen firmen unter karriere oder job. wenn sie php oder noch besser ajax proggen können, haben sie gewonnen. javascript, java oder c++ geht auch ganz gut.Weiß aber nicht ob ich mich da ins eigene fleisch schheide bekomme vom am bzw wir bekommen vom ca 200-400 Euro monatlich.
meine Frau arbeitet auch noch auf 400 Euro.
Wenn sie vom amt weg wollen, müssen sie selber geld verdienen und nciht rätseln, wie sie die "Stütze" doch behalten können. entweder ganz oder gar nciht. sie schreiben gerade so nach dem Motto: "Wasch mir den Buckel, aber mach mcih nciht nass dabei." HEißt, wenn sie vom amt wegwollen, dann beantragen sie keinerlei unterstützung mehr und verdienen selber das geld, was sie brauchen. so wie die meisten anderen menschen auch, dann sind sie weg vom amt
Hoffe das hilft in soweit schon mal.
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