Kein Einfuhrzoll als Kleinunternehmen

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Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der Einfuhr von Waren aus einem nicht zur Europäischen Gemeintschaft gehörendem Staat.

Ich habe vor, neben meinem Hauptberuf, ein Kleinunternehmen zu Gründen und Waren die ich aus dem Ausland bekomme, ihr zu verkaufen. Gesetzlich bin ich ja dazu verflichtet, Güter die aus keinem EU Land kommen zu melden und auf diese den Einfuhrzoll und was sonst noch anfällt zu bezahlen.

Ist es aber möglich, dass ich eine Sendung die aus dem Ausland kam und für die kein Einfuhrzoll bezahlt wurde, troztdem bei der GuV Rechnung fürs Finanzamt mit seiner ausländischen (englischen) Rechnung aufliste? Oder bekomme ich Problem?

Hoffe, ich konnte meine Anliegen verständlich darstellen.

Servus, Carpe

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    Bitte Beratung bei der IHK Referat Außenhandel und zusätzlich beim Steuerberater. Das ist einfach zu fett für das Forum hier.

    Prinzipiell: Eine Betriebsausgabe ist es allemal, daher acuh in die Gu, unabhängig ob richtig oder falsch eingeführt. Das ist eine andere Baustelle. Hier geht´s um Buchführu gund erfassung von BAetriebsausgaben. wenn du bezahlt hast, ist es faktisch eine.
    ließ mal im lexikon der betriebsausgaben. da ist auch ein steuerberater der antwortet.

    Hier haben wir was mit Einführ Drittland in diesem Forum.


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