Jahresabschluss - Geschäftsjahr

(2 Antworten)
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Hallo.
Ich bin seit 11/08 freiberuflich selbständig. ( Kleinunternehmer)
Meine Buchführung erledige ich mit "lexware" , einen Steuerberater habe ich aus Kostengründen nicht.
Jetzt will ich mich an meinen Jahresabschluss machen, um meine Steuererklärung 08 fertig zu stellen...was gar nicht so einfach ist
mir tun sich dementsprechend viele Fragen auf. Um hier nicht den Rahmen zu sprengen, habe ich nur die für mich wichtigsten gewählt:

1. Mir sind ab 09/08 "Vorgründungskosten" entstanden ( Werbung, Fahrkosten,einige Materialkosten,etc.) - allerdings beginnt meine Selbständigkeit erst 11/08 - kann ich auch diese Kosten als "Betriebsausgaben" geltend machen?

2.Beginnt mein Geschäftsjahr dann schon im Sept. ?
Immerhin musste ich seit diesem Zeitpunkt ein Fahrtenbuch und ein Kassenbuch führen.
(Anmeldung meiner Selbständigkeit beim Finanzamt zum 01.11.0.

3.Ich arbeite in einem sog. Katalogberuf (Diätassistentin / Ernährungsberaterin) - ist der allgemein gültige SKR3 für mich überhaupt empfehlenswert?

4. Meine Steuernummer hat sich wegen meinem Umzug geändert, allerdings erst in 2009. Gebe ich nun in meiner Steuererklärung 2008 die "alte" oder die "neue" Anschrift UND Steuernummer an?

Verzweifelte Grüße
Janet

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  • +0 -0

    hallo Janet,

    Jetzt will ich mich an meinen Jahresabschluss machen, um meineSteuererklärung 08 fertig zu stellen...was gar nicht so einfach ist


    warum dann

    einen Steuerberater habe ich aus Kostengründen nicht.


    Das widerspricht sich erheblich. Ich verweilte ihr mit ohne weitere Worte verlieren zu wollen auch unseren Beitrag mit dem TitelWarum auch für Existenzgründer ein Steuerberater billiger ist als kein Steuerberater

    darüberhinaus habe ich auch eine kleine Zusammenfassung mit dem häufigsten Fehlern eines Unternehmers oder Existenzgründers erstellt, welche zum einen vor der Existenzgründung basieren und zum anderen nach der Existenzgründung gemacht werden. Das bitte einfach auch einmal durchlesen und entsprechende Maßnahmen und Änderungen einleiten:
    Die 10 häufigsten Fehler vor der Existenzgründung
    Die 10 häufigsten Fehler nach der Existenzgründung

    1. Mir sind ab 09/08 "Vorgründungskosten" entstanden ( Werbung, Fahrkosten,einige Materialkosten,etc.) - allerdings beginnt meine Selbständigkeit erst 11/08 - kann ich auch diese Kosten als "Betriebsausgaben" geltend machen?


    Ohne ihnen etwas vorwerfen zu wollen, da selbstverständlich jeder versucht, so günstig als möglich durch die Welt zu gehen, erkenne ich daran, dass sie grundlegender Dinger einfach nicht wissen und von dem ja schon einen Berater benötigen könnten. Es muss ja auch noch nicht einmal ein Steuerberater sein, zumindest erstmal jemand, der ihnen bei der regelmäßigen Buchführung hilft.

    ich Verweise auf ein anderes Lexikon, was von mir betrieben wird und gebe Ihnen an dieser Stelle das Stichwort vorweggenommene Betriebsausgaben an die Hand. Bitte lesen Sie sich einfach das durch, dann sollten Sie wissen, was zu tun ist.

    2.Beginnt mein Geschäftsjahr dann schon im Sept. ?
    Immerhin musste ich seit diesem Zeitpunkt ein Fahrtenbuch und ein Kassenbuch führen.
    (Anmeldung meiner Selbständigkeit beim Finanzamt zum 01.11.0.


    nein, es geht dann los, wenn sie ihre Tätigkeit angemeldet haben. Alles andere sind wie oben geschrieben, Betriebsausgaben vor Betriebseröffnung oder vor der Existenzgründung.

    3.Ich arbeite in einem sog. Katalogberuf (Diätassistentin / Ernährungsberaterin) - ist der allgemein gültige SKR3 für mich überhaupt empfehlenswert?


    Das ist Ansichtssache, da es in Deutschland keine Verpflichtung für einen bestimmten Kunden Rahmen wird. In der Tat ist der SKR 03 ziemlich allgemein und im Bereichernährungsberatung oder die Assistent sehr oberflächlich. Ich könnte mir vorstellen, dass man den Ärzte konnten Rahmen der Daten ihre besser verwenden kann. Das ist allerdings nur eine Vermutung, da ich selbst nicht sehr oft damit arbeite und eher die allgemeinen konnten Rahmen der Tat der Verwender, so z. B. den SKR 03 am liebsten jedoch den SKR 04, der nach dem so genannten Abschlussgliederungsprinzip aufgeteilt ist. Das heißt, die Konten sind so sortiert, wie sie in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gruppiert sind.

    Ich habe im Netz eine Seite zum Thema Buchführung, Konntenrahmen (derzeit nur SKR 04) und Buchung setzte gefunden.

    4. Meine Steuernummer hat sich wegen meinem Umzug geändert, allerdings erst in 2009. Gebe ich nun in meiner Steuererklärung 2008 die "alte" oder die "neue" Anschrift UND Steuernummer an?


    Das sollte Steuerberater Kexel besser beantworten können.


  • +0 -0

    Hallo,

    4. Meine Steuernummer hat sich wegen meinem Umzug geändert, allerdings erst in 2009. Gebe ich nun in meiner Steuererklärung 2008 die "alte" oder die "neue" Anschrift UND Steuernummer an?


    Stets die neuen Daten als Grunddaten angeben.
    Zur Klarstellung kann in einer Anlage darauf hingwiesen werden, dass die Anschrift vom ... bis ... wie folgt lautete ...

    Übrigens, Steuerberater sind preiswerter als Sie denken, und die Kosten für den betrieblichen Bereich sind voll abzugsfähig.


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