IT-Dienstleister, Kleinunternehmer, Gewerbe?
(8 Antworten)Hallo,
nachdem ich jetzt eine ganze Weile im Internet recherchiert habe und nun noch unsicherer bin als vorher nun meine Frage.
Ich bin eigentlich Schüler, ab Sommer Student. Jetzt habe ich seit diesem Monat eine Nebentätigkeit aufgenommen als freier Mitarbeiter. Ich habe zwei Verträge bekommen, einen für die freie Mitarbeit an sich und einen Projektvertrag, befristet zum 30.03.2010. In diesem Projektvertrag ist ein Monatssatz von 350,- EUR vereinbart. Zu meiner Tätigkeit gehört hauptsächlich Netzwerkadministration und Serverwartung.
Ich werde also sicherlich nicht über die 17.500 Euro Grenze kommen und Falle nach meinem Verständnis demnach unter die Kleinunternehmerregelung. Soweit hab ich das alles verstanden. Jetzt meine Fragen dazu:
Muss ich ein Gewerbe anmelden oder bin ich Freiberufler? Den Paragraphen nach ist die Definition sehr schwammig.
Wo muss ich mich als Kleinunternehmer anmelden? Beim Finanzamt? Wenn ja, welchen Antrag muss ich da ausfüllen?
Da ich jetzt für diesen Monat eine Rechnung schreiben muss, darf ich die Rechnung JETZT schon schreiben BEVOR ich die Tätigkeit angemeldet habe? Oder muss ich zwingend warten bis ich den ganzen Behördenkram erledigt habe?
Viele Fragen aber ich höffe es nimmt sich jemand die Zeit und kann mir etwas helfen. ![]()
Vielen Dank schonmal!
Gruß
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Antworten
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Gewerblich oder Freiberuflich? Weder noch, schlichtweg Scheinselbständig!
Umsatz unter 17.500,- Euro p.A. im ersten Jahr: Hier gilt nicht automatisch die Kleinunternehmerregelung. Du kannst §19.1 in Anspruch nehmen, brauchst es aber nicht. Die Entscheidung trifft der Unternehmer selber.
Vor Anmeldung eines Gewerbe darf keine Rechnung erstellt werden.
Es wäre eine gewerbliche Tätigkeit, somit ist das Gewerbeamt erste Anlaufstelle. Dieses informiert dann die IHK und das Finanzamt.
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Hallo zusammen,
Den Paragraphen nach ist die Definition sehr schwammig.
wieso, der ist doch eindeutig, einer der eindeutigsten im estg überhaupt, da es ein katalog ist, wo man nur seinen job suchen muss. ist der nciht drin, ist die frage damit beantwortet. im zweifel einen steuerberater befragen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Hier ein Artikel zum Unterschied Gewerbetreibende und Freiberufler
Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18
@Philip:Vor Anmeldung eines Gewerbe darf keine Rechnung erstellt werden.
Das ist falsch, stichwort lautet hier: Vorweggenommene Betriebsausgaben
Für den Rest bitte einfach mal mein E-öBook durchlesen, da werden eine reihe fragen beantwortet:
E-Book: Die häufigsten Fragen zur ExistenzgründungDa ich jetzt für diesen Monat eine Rechnung schreiben muss, darf ich die Rechnung JETZT schon schreiben BEVOR ich die Tätigkeit angemeldet habe? Oder muss ich zwingend warten bis ich den ganzen Behördenkram erledigt habe?
ah so, es ging um ausgangsrechnungen, sorry. da würde ich auch warten oder zumindest das datum der gewerbeanmeldung als rechnungsdatum verwenden.
wie eine Rechnung auszusehen hat weißt du?
ließ mal hier unter Rechnung Vorlage
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Hi Torsten,
ich hatte scheinselbständig geantwortet. Leider bist du darauf nicht eingegangen. Ich wäre dir dankbar, wenn du in dieser Hinsicht noch Stellung beziehen würdest.
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oh, lesefehler von mir:
Im Lexikon Scheinselbständigkeit
m Blog
Wann ist ein Unternehmer Scheinselbständig? FAQ 19
Scheinselbständigkeit - Woran erkenne ich, ob ich scheinselbständig bin?
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Och nö, so war das aber nicht gemeint.
Ich hatte mir eigentlich vorgestellt, dass du hier deine persönliche Ansicht nennst und nicht nur links aufführst.
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Dann erst morgen, hab keine zeit mehr. sorry, eigentlich muss man nur die 5 Kriterien prüfen, dass sollte jeder selbst hin bekommen.
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Hallo,
super, danke für die Antworten! Das hat mir schon einmal weiter geholfen. Die Kriterien der Scheinselbstständigkeit erfülle ich meiner Meinung nach nicht. Bleibt nur noch die Frage der Gewerbeanmeldung. Da werde ich aber dann nochmal mit meinem FA telefonieren. Ein weiterer Bekannter sagte mir jetzt noch dass man als beratende Tätigkeit (IT-Berater) rein prinzipiell kein Gewerbe anmelden muss.
Muss ich beim FA dann noch einen Betriebseröffnungsantrag abgeben ehe ich eine Rechnung schreiben darf?
Das Buch werde ich mir morgen einmal anschauen. Danke schonmal für die Klasse Zusammenstellung.
Mfg
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Ich kann aus den unvollständigen Angaben von mnml keine Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit anleiten, da er nciht schriebt, ob er vielleicht für seinen früheren Arbeitgeber arbeitet. Wenn das so ist, dann könnte es schwierig werden. Wenn er als Student aber ein Gewerbe anmeldet ( Freiberufler wird das nicht sein, da er noch kein Studium abgeschlossen hat), dann kann er diese Dienste jedem Unternehmen an seinem Studienort anbieten, somit sehe ich da zumindest für die ersten Jahre keine Scheinselbständigkeit. Er tritt auch eigenständig am Markt auf.
Muss ich beim FA dann noch einen Betriebseröffnungsantrag abgeben ehe ich eine Rechnung schreiben darf?
Du meldest ein GEwerbe an, der Rest geht von allein.
Gewerbeanmeldung FAQ 14
Der steuerlicher Erfassungsbogen kommt automatisch vom Finanzamt. Du musst also beim FA selbst nichts anmelden.
@philipOch nö, so war das aber nicht gemeint.
Ich hatte mir eigentlich vorgestellt, dass du hier deine persönliche Ansicht nennst und nicht nur links aufführst.
Daran musst du dich bei mir gewöhnen, habe die FAQs zur Existenzgründung und den Blog ja nciht geschrieben, weil ich lange Weile hab, sondern weil ich mit den Artikel hier im Ratgeberbereich schneller antworten kann. Bei 3 Foren macht das Sinn. UNd Laien sollten sich zunächst das Grundsätzliche durchlesen und erarbeiten, wer das nciht mal kann, sollte es auch mit der Selbständigkeit lassen.
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