HWK und Kuchenverkauf
(3 Antworten)Hallo Zusammen,
ich möchte z. B. auch übers Internet selbst gebackene Kuchen/Pastasoßen etc. verkaufen und ein Nebengewerbe anmelden.
Heute wollte ich das Gewerbe anmelden, nun meinte der Mitarbeiter vom Ordnungsamt, dass ich das erst mit der HWK abklären muss und wahrscheinlich ein Meisterbrief notwendig ist....
Ist das tatsächlich so? Kann ich irgendwas machen um das zu umgehen?
Liebe Grüße,
Sandra
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Hallo,
also nicht nur das Handwerksrecht könnte Ihnen zum Problem werden, auch das Lebensmittelrecht, Kennzeichnungspflichten für Produkte, Gesundheitszeugnis und und und sind nicht zu vernachlässigen.
Ebenso sollten ein Rechtsanwalt und ein Versicherungsvertreter nach der Absicherung möglicher Produkthaftungsprobleme befragt werden.
Einfach direkt bei der Handwerkskammer und/oder Handwerksinnung nachfragen.
Sie sollten sich ausreichende Informationen vorab besorgen, um nicht später möglicherweise viel Geld umsonst investiert zu haben.
Meine Empfehlung - leider:
Wenn Sie keine ausreichende fachliche Ausbildung besitzen, lassen Sie es sein.Kommentar schreiben
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Hallo,
danke für deine Antwort!
Sauberkeit etc. wäre keine Thema, da ich die Kuchen in einer Restaurantküche herstellen kann. Auch die Lagerung der Vorprodukte und der fertigen Kuchen kann dort statt finden.
Gibt es keinen Weg mit der HWK eine Lösung zu finden????
Liebe Grüße
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