Hauptgewerbe in Nebengewerbe ummelden
(3 Antworten)Hallo , ich bin neu hier , und brauche einen Rat.
Ich habe mich 2008 mit einem Reinigungsservice selbstständig gemacht - arbeite dazu auf 400€ schon lange in der Gebäudereinigung .
Meine Selbstständige Tätigkeit übe ich alleine aus , ich würde auch gut zurecht kommen , wenn da nicht die KK wäre . Mitlerweile soll ich 311€ zahlen , abzüglich meiner laufenden Kosten , bleibt mir nicht mehr viel
Nun hat der AG bei dem ich auf 400€ arbeite gefragt ob ich nicht auf Karte bei Ihm arbeiten möchte . Wären brutto ca 700€ da wäre ich dann Kranken & RV .
Nun möchte ich aber meinen netten Kundenstamm nicht ganz aufgeben - und überlege das Gewerbe halt um zu melden.
1 Frage : Wie schauts dann mit der KK aus ? Was darf ich im NG verdienen um nicht noch zusätzliche Beiträge zu zahlen ?
2 Frage : Wie siehts dann mit der Kleinunternehmerregelung aus ?
Danke fürs Lesen und antworten
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Hallo,
Nun möchte ich aber meinen netten Kundenstamm nicht ganz aufgeben - und überlege das Gewerbe halt um zu melden.
Das ummelden des Gewerbes in eine nebenberufliche Selbständigkeit ist kein Problem.
Wichtig sind die zeitlichen Begrenzungen, so gilt für die KK bis 18 Stunden die Woche eine nebenberufliche Selbständigkeit
Was muss ein Existenzgründer bei einem zusätzlichen Minijob bzw. einem 400 EUR Job beachten? FAQ 171 Frage : Wie schauts dann mit der KK aus ? Was darf ich im NG verdienen um nicht noch zusätzliche Beiträge zu zahlen ?
Solange der angestellte Hauptberuf wirtschaftlich überwiegt, müssen für die nebenberufliche Selbständigkeit keine weiteren Beiträge bei der KK gezahlt werden.2 Frage : Wie siehts dann mit der Kleinunternehmerregelung aus ?
Bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Kleinunternehmerregelung
Falls du bisher umsatzsteuerpflichtig bist, kannst du aber auf diese Begünstigung verzichten (vgl. §19(2)UStG), und an diesen Verzicht bis Du dann fünf Jahre gebunden
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Danke Torsten
Vieleicht sollte ich das wirklich Ernsthaft überdenken .
Ich habe z.Zt nämlich richtig Ärger mit der KK .
Mein Gründungszuschuß ist im Feb.10 ausgelaufen , bis dato hatte ich 207€ Kassenbeitrag .
Am 7.7 bekam ich Post- sehr böse sogar , ich sei mit 380€ und nochwas im Rückstand .
Habe sofort die Kasse angerufen , ein hin & her am Tel . sie stellte mich dann aber zu meinem Sachbearbeiter durch .
Da dieser auch nicht genau wußte um was es ging , rief er mich zurück.
Er entschuldigte sich bei mir , war ganz nett , und sagte er Brief hätte nicht an mich raus gehen dürfen .
Somit war die Sache für mich erstmal erledigt .
Am 15.7 bekam ich dann wieder Post .
Aufhebung aller Beitragsbescheide , neuer Beitrag Rückwirkend ab Feb . 10. 311€
Ich habe Widerspruch eingereicht weil ich garnicht so hohe Einnahmen habe .
Am 21.7 bekam ich dann wieder Post
Leistungsansprüche ruhen , ich soll sofort meine Krankenkassenkarte zurück bringen , mein Anspruch besteht erst dann , wenn ich den Rückstand von mitlerweile 480€ und nochwas beglichen habe.
Bis dahin nur noch Notversorgung.
Weil ich mitlerweile nach den 3 Briefen ziemlich fertig bin , war ich dann gestern bei der Verbraucherzentrale , die konnten mit aber auch nicht helfen , gaben mit nur die Nr . einer Hotline.
Dort habe ich dann angerufen , die Dame war sehr nett , sie empfahl erneut Widerspruch einzulegen für die o.g Schreiben - mit der Begründung das meine Einnahmen nicht reichen .
Zudem habe ich meinen Steuerberater gebeten alle BWA s von 2009 sowie die jetzigen Monate von 2010 meinem Zuständigen Sachbearbeiter zu schicken .
Und wenn der Lesen kann , sieht er , dass ich nicht in der Lage bin solche hohen Kassenbeiträge zu zahlen .
Nun warte ich auf Prüfung - und hoffe ganz einfach das ich damit durch komme.
Zudem steht bei mir eine etwas umfangreiche Zahnbehandlung an , der Kostenvoranschlag liegt schon bei der Kasse .
Aufgrund des Ruhens wird das wohl nicht bewilligt
Im Moment weiß ich selbst nicht mehr was richtig und was falsch ist
Ich fühle mich bedrängt und Hilflos ausgeliefert von der Kasse .
Müßte mich eigentlich trotz der Kosten der Zahnbehandlung eine andere gesetzliche versichern ?
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